Förderprogramm

Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor

Rechtsgrundlage

Richtlinie zur Förderung der endgültigen Einstellung der Fangtätigkeit im Fischereisektor im Rahmen der Mittelverwendungaus § 58 Absatz 2 des Windenergie-auf-See-Gesetzes
vom: 13.11.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 28.11.2025 B7

Zuwendungsanträge sind schriftlich unter Verwendung der von der BLE vorgegebenen Muster bis zu einer der drei Antragfristen 31.03.2026, 31.12.2026 und 31.12.2027 an die BLE als Bewilligungsbehörde zu stellen.

Weblink zur Förderrichtlinie

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?