Kurztext
Sie möchten in emissionsmindernde Maßnahmen bei der Wirtschaftsdüngervergärung investieren? Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Ihre Biogasanlage mit bis zu 300.000 EUR.
Volltext
Sie führen ein landwirtschaftliches, gewerbliches oder selbstständiges kommunales Unternehmen? Dann können Sie eine Förderung für Ihre Biogasanlage erhalten. Das Programm unterstützt Sie, wenn Sie emissionsmindernde Maßnahmen bei der Vergärung von Wirtschaftsdüngern umsetzen. Das Ziel ist es, klimaschädliche Emissionen aus der Tierhaltung zu reduzieren.
Sie können Zuschüsse für folgende Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter erhalten, um Emissionen zu mindern:
- Gasdichte Abdeckung von Gärrückstandslagern: Nachrüstung oder Ersatzneubau nicht nachrüstbarer Behälter inklusive sicherheitstechnischer Einbindung.
- Umrüstung von Bestandsanlagen:
- Anlagen ohne bisherigen Wirtschaftsdüngereinsatz, die nach der Umsetzung einen Anteil von mindestens 20 % erreichen.
- Anlagen mit bestehendem Einsatz, bei denen Sie die Menge um mindestens 1.000 Tonnen Frischmasse pro Jahr steigern.
- Anlagen mit bereits hohem Einsatz (80 % und mehr), die ihren Anteil um mindestens 10 Prozentpunkte steigern.
- Wirtschaftsdüngerspezifische Anlagenteile für Neuanlagen: Komponenten für Anlagen mit einem Wirtschaftsdüngeranteil von mindestens 70 %.
- Infrastruktur und Aufbereitung: Maschinen zur Substrataufbereitung, Logistiklösungen zur Mobilisierung von Wirtschaftsdüngern sowie gemeinschaftliche Anlagen.
- Investitionsbegleitende Maßnahmen: Ingenieurleistungen, Architekturkosten und Bauberatung. Diese Ausgaben werden nur bis zu einer Höhe von maximal 10 % der förderfähigen Investitionssumme gefördert.
- Sachkundige Begleitung: Die Begleitung und Abnahme der Maßnahme durch einen unabhängigen Sachverständigen.
Die Förderung beträgt bis zu 300.000 EUR pro Unternehmen . Sie können jedoch keine Zuwendung erhalten, wenn Ihr errechneter Zuschuss unter 5.000 EUR liegt.
Die Förderhöhe hängt dabei maßgeblich von der Größe Ihres Unternehmens ab:
- Sie erhalten für die gasdichte Abdeckung von Lagern generell bis zu 40 % der Ausgaben .
- Für alle weiteren Investitionen erhalten Sie als Kleinunternehmen oder Kleinstunternehmen bis zu 40 % der förderfähigen Summe .
- Als mittleres Unternehmen erhalten Sie bis zu 25 %.
- Als Großunternehmen erhalten Sie bis zu 10 %.
- Für die zwingend erforderliche sachkundige Begleitung erhalten Sie, unabhängig von Ihrer Unternehmensgröße, bis zu 80 % der Ausgaben (maximal 4.000 EUR)