Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Landwirte und Gärtner können unter bestimmten Bedingungen eine Förderung für die Durchführung von energieeffizienten und emissionsmindernden Maßnahmen erhalten. Eine mögliche Förderung ist auf die Primärproduktion begrenzt.

Volltext

Grundlage des Bundesprogramms ist die Richtlinie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Heimat (BMLEH) zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau. Förderfähig sind Investitionen, die die Energieeffizienz und/oder damit die CO2-Einsparung in energieverbrauchenden Produktionsprozessen in Landwirtschaft und Gartenbau wesentlich erhöhen. Dabei werden die Förderbereiche Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung unterschieden.

Seit seiner Bekanntmachung im Jahr 2015 ist das Bundesprogramm Energieeffizienz ein Schlüsselelement, mit dem technisch bedingte CO2-Emissionen im Agrarsektor reduziert werden sollen. Hintergrund bildet die Zielsetzung des Klimaschutzplans 2030, in Landwirtschaft und Gartenbau den CO2-Ausstoß im Vergleich zum Jahr 2014 um 16.000.000 Tonnen zu reduzieren.

Das Förderprogramm unterstützt landwirtschaftliche und gartenbauliche Betriebe bei der Umstellung auf energieeffiziente und klimafreundliche Technologien und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur einzelbetrieblichen Energiewende in dieser Branche. Es wird aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) der Bundesregierung finanziert. Die aktuelle Förderung erfolgt auf Grundlage der “Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau”.

Das Programm wird vom Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) beständig weiterentwickelt und bietet eine Vielzahl an Förderoptionen für Investitionen und begleitende Beratungsleistungen.

Die Förderbereiche umfassen Einzelmaßnahmen und CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung.

Im Rahmen der Einzelmaßnahmen sind einzelne oder mehrere Investitionen eines antragstellenden Unternehmens zum direkten Austausch und zur Nach-, Um- oder Erstausrüstung von einzelnen, technisch hocheffizienten Maßnahmen förderfähig, sofern diese der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen. Eine vorhergehende Beratung ist für die Förderung nicht notwendig. Als Einzelmaßnahmen können gefördert werden: Kleine Verbraucher im direkten Austausch, Energiespeicher und -effizienzmaßnahmen in Gebäuden und Anlagen, Energieeffizienzmaßnahmen bei Landmaschinen und Alternative Antriebssysteme für Landmaschinen.

CO2-Einsparinvestitionen sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren. Gleichermaßen werden Investitionen in Anlagen zur Erzeugung, Bereitstellung und zum Bezug erneuerbarer Energien sowie von Abwärme für den betrieblichen Eigenbedarf im Bestand, bei Neubauten und neuen Anlagen gefördert. Voraussetzung für die Förderung von CO2-Einsparinvestitionen ist eine maßnahmenspezifische Energieberatung und die Vorlage eines CO2- Einsparkonzepts. Gefördert werden in diesem Bereich unter anderem Kälteanlagen, Systeme zur Assimilationsbelichtung, Photovoltaikanlagen, Kleinwindanlagen, Elektrische Energiespeichersysteme, Wärmeerzeuger zur Umwandlung von Biomasse, Wärmepumpen, Wärmetauscher, Geothermische Anlagen sowie Maßnahmen zur Ab- und Fernwärmenutzung.

Alle Informationen zum Förderprogramm finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Anträge zur Förderung müssen vor Beginn des Vorhabens, getrennt nach Förderbereich, über das elektronische Online-Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links), einem barrierefreien Internet-Portal zum Ausfüllen und Ausdrucken der Antragsformulare für Fördermittel des Bundes, gestellt werden.

Vor Antragstellung sollen alle erforderlichen Unterlagen und Dokumente vorliegen. Entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).

Bearbeitungsdauer

Vollständig vorliegende Anträge sollten in 1 bis 2 Monaten beschieden sein.

Fristen

Eine Antragstellung ist fortlaufend möglich.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind unabhängig von der gewählten Rechtsform Kleinst-, kleine oder mittlere Unternehmen der landwirtschaftlichen Primärproduktion im Sinne des Anhangs I AgrarGVO (im Folgenden „KMU der landwirtschaftlichen Primärproduktion“). Antragstellende Unternehmen müssen den Hauptsitz in Deutschland haben. Die geförderte Investition muss in Deutschland getätigt werden.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Die zur Antragstellung erforderlichen Unterlagen und Dokumente sowie entsprechende Hinweise finden sich auf der Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zur Steigerung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau (siehe weiterführende Links).

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau
vom: 08.10.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 04.11.2025 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

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