Förderprogramm

Energieeffizienz und CO2-Einsparung in Landwirtschaft und Gartenbau: Teil A – Landwirtschaftliche Erzeugung, Wissenstransfer

Antragsstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung, Beratung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Bundesprogramm zur Förderung der Energieeffizienz und CO2-Einsparung in der Landwirtschaft und im Gartenbau BLE Anmeldung zum Newsletter

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen in der Landwirtschaft oder im Gartenbau Vorhaben zur Steigerung der Energieeffizienz umsetzen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Maßnahmen, die die Energieeffizienz in Ihrem landwirtschaftlichen Unternehmen oder in Ihrem Unternehmen im Gartenbau steigern oder auch CO2-Emissionen aus der stationären und mobilen Energienutzung (Heiz- und Kraftstoffe) in der Landwirtschaft und im Gartenbau mindern können.

Zu den förderfähigen Maßnahmen zählen:

  • Energieberatung: Energieberatung zur Erschließung von Energie- und CO2-Einsparpotentialen in landwirtschaftlichen Unternehmen durch konkrete Vorschläge zur Steigerung der Energieeffizienz und zur CO2-Einsparung einschließlich der Erzeugung regenerativer Energien für den Eigenbedarf,
    • maßnahmenspezifische Energieberatung, die auf die Bewertung einer konkreten Investitionsmaßnahme beschränkt ist,
    • vollständige Energieberatung, die alle relevanten Verbräuche der Innen- und Außenwirtschaft eines Betriebs ermittelt und hinsichtlich ihrer CO2-Einsparpotentiale bewertet,
  • Investitionsmaßnahmen:
    • Einzelmaßnahmen, dies sind Investitionen in einzelne, hocheffiziente Maßnahmen, die der CO2-Einsparung aus der stationären und mobilen Energienutzung dienen,
    • CO2-Einsparinvestitionen nach Energieberatung, dies sind energetische Optimierungsmaßnahmen an bestehenden Anlagen, die den Energieverbrauch der landwirtschaftlichen Primärproduktionsprozesse reduzieren,
  • Wissenstransfer und Informationsvorhaben: Maßnahmen zur Information von landwirtschaftlichen KMU über Möglichkeiten und Voraussetzungen der betrieblichen Energie- und CO2-Einsparung sowie über Technologien und Verfahren,
  • Forschung und Entwicklung: Innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben ab dem Technologiereifegrad 5, die dazu beitragen, energiebedingte CO2-Emissionen in landwirtschaftlichen Unternehmen zu senken.

Für Ihre Beratung wählen Sie bitte eine von der BLE zugelassene sachverständige Person.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Energieberatung
    • Für eine maßnahmenspezifische Energieberatung können Sie maximal 50 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 2.500 erhalten.
    • Für eine vollständige Energieberatung können Sie maximal 80 Prozent der förderfähigen Netto-Beratungskosten, maximal EUR 7.000 erhalten, wenn Ihre gesamtbetrieblichen Energiekosten jährlich mehr als EUR 10.000 betragen. Sie erhalten maximal EUR 4.500, wenn Ihre jährlichen Energiekosten unterhalb von EUR 10.000 liegen.
  • Investitionsmaßnahmen
    • Die Förderquote für investive Maßnahmen ist abhängig von der Art der Maßnahme und Sie erhalten maximal 30 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. 
    • Für CO2-Einsparinvestitionen nach einer Energieberatung können Sie maximal 50 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben erhalten. Es gilt eine Begrenzung auf maximal EUR 900,00 für mittlere Unternehmen und EUR 1.200 für kleine und Kleinstunternehmen pro jährlich eingesparter Tonne CO2.
  • Für Maßnahmen zum Wissenstransfer und für Informationsmaßnahmen beträgt die maximale Beihilfeintensität 100 Prozent der beihilfefähigen Kosten.
  • Für Maßnahmen der Forschung und Entwicklung erhalten Sie maximal 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, maximal EUR 2 Millionen pro Vorhaben und Antragsteller.
  • Die Höchstgrenze für investive Maßnahmen und Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen beträgt EUR 600.000 pro Unternehmen und Investitionsvorhaben.

Stellen Sie Ihren Antrag bitte bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

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