Förderprogramm

Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Ansprechpunkt:

Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR)

Hofplatz 1

18276 Gülzow-Prüzen

Weiterführende Links:
Informationsseite zum Förderprogramm „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“ (externer Link) Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der erneuerbaren Ressourcen forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben im Bereich der erneuerbaren Ressourcen.

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben in folgenden Bereichen erhalten:

  • nachhaltige Erzeugung, Bereitstellung, Verarbeitung und Nutzung erneuerbarer Ressourcen,
  • Resourcenaufbereitung und -verarbeitung,
  • Produkte aus nachhaltigen erneuerbaren Ressourcen,
  • Herausforderungen des Wandels sowie
  • gesellschaftlicher Dialog.

Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art Ihres Vorhabens. Ihre förderfähigen Kosten und Ausgaben werden zu folgenden Anteilen bezuschusst:

  • Grundlagenforschung bis zu 100 Prozent
  • industrielle Forschung bis zu 50 Prozent
  • experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent
  • Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent

Kleine und mittlere Unternehmen gemäß EU-Definition können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig und erfordert eine Projektskizze und einen Antrag. Sie können Projektskizzen einreichen, die sich auf Förderschwerpunkte des Programms beziehen. Zu den Förderbereichen des Programms werden Förderaufrufe veröffentlicht. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe e.V. (FNR) ist als Projektträger vom BMEL beauftragt. Neben den Projektskizzen können Sie auch Initiativskizzen bei der FNR einreichen.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Niederlassung in Deutschland.

Weitere Voraussetzungen:

  • Ihr Vorhaben entspricht der Zielsetzung des Förderprogramms und unterstützt die nachhaltige Gewinnung und Nutzung von Biomasse aus der Land-, Forst- und Abfallwirtschaft. An der Durchführung Ihres Vorhabens besteht ein erhebliches Bundesinteresse.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und sind personell und materiell für das Vorhaben ausreichend ausgestattet.
  • Die Gesamtfinanzierung ist gesichert.
  • Sie führen das Projekt zumindest teilweise in Deutschland durch.

Von der Förderung ausgeschlossen sind

  • der Erwerb von Grundstücken oder Gebäuden,
  • eingebrachte Grundstücke, Gebäude, Einrichtungen und technische Anlagen,
  • Anschaffungskosten für Pkw und Vertriebsfahrzeuge,
  • Kosten für Büroeinrichtungen, Kreditbeschaffungskosten, Leasingkosten, Pachten, Erbbauzinsen, Grunderwerbsteuer, Umsatzsteuer, Ersatzbeschaffungen sowie bereits abgeschriebene Maschinen und Einrichtungen,
  • Investitionen auf der Einzelhandelsstufe,
  • Investitionen von Unternehmen, an denen die Nachfolgeeinrichtungen der Treuhandanstalt mittelbar oder unmittelbar zu mehr als 25 Prozent beteiligt sind sowie
  • Ausgaben für laufende Unternehmenstätigkeiten.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderprogramm Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen
vom: Januar 2024
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Weblink zum Förderprogramm (PDF, externer Link, barrierefrei)

Die Förderaufrufe greifen konkreten Forschungsbedarf in streng umrissenen Themenfeldern auf und sind in der Regel zeitlich befristet. Für die Bewerbung auf die jeweiligen Förderaufrufe sollten die Erläuterungen im „Leitfaden für das Einreichen von Skizzen und Anträgen (siehe weiterführende Links) und die Hinweise im Kapitel Antragsverfahren beachtet werden.
Antragstellenden steht es frei, Projektideen zu den Förderbereichen auch außerhalb dieser Förderaufrufe und ohne besondere Fristen bei der FNR einzureichen.

Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Nachwuchsforschergruppenförderung zur „Steigerung des Einsatzes von Holz im konstruktiven Wohn- und Nicht-Wohngebäudebau“
Veröffentlichungsdatum: 31.03.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Anträge konnten bis zum 30.09.2025 eingereicht werden.

Weblink zum Förderaufruf (PDF, externer Link nicht barrierefrei)

Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Holzwerkstoffindustrie 4.0
Veröffentlichungsdatum: 17.03.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Anträge konnten bis zum 31.07.2025 eingereicht werden.

Weblink zum Förderaufruf (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Förderaufruf im Rahmen des Förderprogramms „Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Entwicklung und Anwendung biobasierter Additive
Veröffentlichungsdatum: 06.01.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Anträge konnten bis zum 30.06.2025 eingereicht werden.

Weblink zum Förderaufruf (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Förderaufruf im Rahmen des „Förderprogramms Nachhaltige Erneuerbare Ressourcen“: Humusaufbau und Humuserhalt
Veröffentlichungsdatum: 26.08.2025
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat

Weblink zum Förderaufruf (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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