Förderprogramm

Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Unternehmen, Hochschule, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 334 – Klima, Welternährung, Internationale Zusammenarbeit

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
BLE Internationale Forschungskooperationen zu Welternährung Die Bundesregierung – Formularschrank für Fördervordrucke des Bundes BLE – Kontaktformular

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in einem internationalen Konsortium zum Thema Welternährung forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Sie bei internationalen Forschungsvorhaben, die der weltweiten Ernährungssicherung dienen. Sie erhalten die Förderung für

  • internationale Forschungskooperationen zur Welternährung,
  • den bilateralen Wissenschaftleraustausch zum Aufbau und zur Pflege von Wissenschaftspartnerschaften sowie
  • internationale Forschungskooperationen auf Grundlage bilateraler Abkommen mit ausgewählten Partnerländern.

Gefördert werden Forschungskonsortien zu folgenden Themen:

  • Entwicklung einer leistungsfähigen und nachhaltigen Agrar- und Ernährungswirtschaft vor Ort,
  • Minimierung von quantitativen und qualitativen Verlusten in der Kette von der Produktion bis zum Verbraucher,
  • Lebensmittelsicherheit und -qualität (Produkt- und Prozessqualität) in der Wertschöpfungskette,
  • Aufbau und Optimierung von Wertschöpfungsketten vor Ort, auch durch Erzeugergenossenschaften,
  • Ernährungsqualität und Reduzierung von verstecktem Hunger,
  • Ausrichtung der Land- und Ernährungswirtschaft auf die Erfordernisse einer ausgewogenen und mangelfreien Ernährung,
  • Bildungs- und Beratungssysteme sowie neue Informations- und Kommunikationstechnologien in der Land- und Ernährungswirtschaft,
  • Verbesserung der Ernährungssicherung vor Ort durch Nutzung übergreifender Systemansätze.

Die Höhe der Förderung hängt von Ihnen und der Art Ihres Vorhabens ab. Sie können bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben bekommen.

Ihren Antrag stellen Sie nach besonderer Bekanntmachung fristgerecht bei der vom BMEL beauftragten Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Forschungseinrichtungen im Geschäftsbereich des BMEL,
  • deutsche Universitäten oder außeruniversitäre, gemeinnützige Forschungsinstitute,
  • Nichtregierungsorganisationen,
  • Vereine,
  • Stiftungen mit gemeinnützigem Charakter,
  • Genossenschaften sowie
  • Kleinst-, Klein- und mittlere Unternehmen (KMU) im Sinne der KMU-Definition der EU.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • An Ihrem Forschungskonsortium muss mindestens eine deutsche Einrichtung als Koordinatorin und mindestens eine Einrichtung aus mindestens einem Partnerland beteiligt sein.
  • Die deutsche Einrichtung muss zur Weiterleitung von Projektmitteln berechtigt und geeignet sein sowie über das notwendige Wissen und die Infrastruktur verfügen, um eine Weiterleitung ordnungsgemäß durchführen zu können.
  • Die ausländischen Partnerinnen und Partner müssen Forschungseinrichtungen in der Zielregion beziehungsweise im Partnerland sein, in dem die Forschung umgesetzt werden soll.
  • Die Arbeiten im Projekt sind dem jeweiligen Forschungsansatz angemessen und sachgerecht auf die deutschen Partnerinnen und Partner und diejenigen in den Partnerländern zu verteilen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung
vom: 06.12.2023
BAnz AT 19.01.2024 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Änderung der Richtlinie zur Förderung internationaler Forschungskooperationen zur Welternährung 
vom: 05.06.2024
BAnz AT 02.07.2024 B2

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

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