Förderprogramm

Innovationsförderung des BMEL (Rahmenprogramm)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Hochschule, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
BLE – Informationsseite zur Innovationsförderung BLE – Bekanntmachungen und Ausschreibungen im Rahmen der Innovationsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Unternehmen oder Forschungseinrichtung in ein Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) unterstützt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben für Innovationen in der deutschen Agrar- und Ernährungswirtschaft. Die Innovationsförderung des BMEL ist ein sogenanntes Rahmenprogramm. Diese Programme haben zum Ziel, in ausgewählten Bereichen einen im internationalen Maßstab hohen Leistungsstand von Forschung und Entwicklung zu gewährleisten.

Gefördert werden

  • anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Innovationsimpulse auslösen und den Reifegrad von technischen und nichttechnischen Entwicklungen erhöhen,
  • Vorhaben zur Steigerung der Innovationsfähigkeit,
  • Untersuchungen zu den gesellschaftlichen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen und zur Identifizierung zukünftiger Innovationsfelder,
  • Vorhaben zur Verbesserung der Vernetzung der Akteure und des Wissenstransfers.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Art des Vorhabens und beträgt

  • für industrielle Forschung und Durchführbarkeitsstudien bis zu 50 Prozent der förderfähigen Kosten,
  • für experimentelle Entwicklung bis zu 25 Prozent der förderfähigen Kosten.

Projektskizzen können im Rahmen von laufenden Bekanntmachungen des BMEL bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) eingereicht werden. Ergänzend zu den thematischen Bekanntmachungen gibt es zweimal jährlich zum 15.2. sowie 15.8. die Möglichkeit, sich für eine Förderung über die Deutsche Innovationspartnerschaft Agrar (DIP) zu bewerben.

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