Förderprogramm

Förderung innovativer Pflanzenschutzmaßnahmen und Pflanzenschutzverfahren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 321 – Innovationen

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Pressemitteilung zum Förderaufruf (externer Link) easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link) Anmeldeportal Profi-Online (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Sie entwickeln innovative Pflanzenschutzmaßnahmen zur Überwachung oder Bekämpfung von Schadorganismen? Das Bundesministerium unterstützt Ihre Forschungs- und Entwicklungsvorhaben mit nicht rückzahlbaren Zuschüssen.

Volltext

Gefördert werden innovative Forschungs- und Entwicklungsvorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung im Bereich des praxistauglichen Pflanzenschutzes. Die Maßnahme umfasst 2 Fördergegenstände:

  • Zum einen die Entwicklung von Verfahren zur Epidemiologie, Überwachung und Diagnose von neu oder verstärkt auftretenden Schadorganismen, wie beispielsweise digitale Monitoringsysteme, Drohnensensorik, Schnellnachweise und computergestützte Prognose- und Entscheidungshilfesysteme.
  • Zum anderen werden Maßnahmen, Techniken und Verfahren zur Vorbeugung und direkten Bekämpfung gefördert, darunter biologische Pflanzenschutzverfahren, biotechnische Fallensysteme, physikalische Barrieren sowie präzise Applikationstechniken.

Die Gewährung der Zuwendung erfolgt im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss.

  • Für Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft wird die Zuwendung auf Kostenbasis gewährt und beträgt je nach Anwendungsnähe und Unternehmensgröße bis zu maximal 80 % der zuwendungsfähigen projektbezogenen Kosten.
  • Für Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen wird die Förderung auf Ausgabenbasis berechnet und kann unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben individuell bis zu 100 % betragen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Das Förderverfahren für diese Fördermaßnahme ist zweistufig angelegt.

Stufe 1 (Projektskizze):

In der ersten Verfahrensstufe reichen Sie eine vollständig ausgearbeitete Projektskizze in deutscher Sprache elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim Projektträger ein.

Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

In der zweiten Verfahrensstufe werden Sie nach einer positiven fachlichen Bewertung der Projektskizze schriftlich aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag über das elektronische System „profi-Online“ vorzulegen. Das Bundesministerium entscheidet anschließend auf Grundlage der abschließenden Prüfung über die Bewilligung der Zuwendung.

Fristen

Die Projektskizze muss bis spätestens Donnerstag, dem 14.01.2027, um 12:00 Uhr über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) beim Projektträger vorliegen.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind ein Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland oder eine Hochschule beziehungsweise Forschungseinrichtung im Verbund mit einem gewerblichen Unternehmen.
  • Bei Verbundvorhaben beteiligen sich die gewerblichen Unternehmen in der Regel mit mehr als 40 % der Gesamtmittel am Projekt.
  • Das geplante Vorhaben weist einen Technologiereifegrad (TRL) von mindestens 3 zu Projektstart auf.
  • Die Projektergebnisse besitzen eine hohe Praxisrelevanz und lassen klar erkennbare sowie plausibel hergeleitete wirtschaftliche Verwertungschancen erwarten.
  • Sie erklären die Bereitschaft zur Mitwirkung an Vernetzungs-, Transfer- und Evaluierungsmaßnahmen und führen einen Forschungsdatenmanagementplan.
  • Bei der Erforschung genetischer Ressourcen halten Sie die Dokumentations- und Sorgfaltspflichten nach dem Nagoya-Protokoll ein.

Ausschlussgründe:

  • Verbundprojekte, welche die geforderte Wirtschaftsbeteiligung von 40 % ohne hinreichende fachliche Begründung und Verwertungsplan unterschreiten, können vom Verfahren ausgeschlossen werden.
  • Nicht gefördert werden Untersuchungen, die eine unmittelbare Voraussetzung für die rechtliche Zulassung von Pflanzenschutzmitteln oder die Anmeldung von Pflanzenstärkungsmitteln bilden.
  • Ausgaben für Stammpersonal, das bereits vor Projektbeginn beim Antragsteller beschäftigt war, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Reine biologische Grundlagenforschung ohne direkten Bezug zu angewandter Forschung und praxisnahen Entwicklungen wird nicht gefördert.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für Stufe 1 (Projektskizze):

  • Elektronisch über das elektronische Antragssystem „easy-Online“ (siehe weiterführende Links) eingereichte Projektskizze mit einer maximal 15-seitigen Projektbeschreibung (Gliederung: Deckblatt, Zielsetzung und TRL, Stand der Technik, Arbeitsplan, Zeitplan, Erfolgsaussichten/Verwertung, Notwendigkeit der Förderung).
  • Kurzdarstellung der beteiligten Projektpartnerinnen und Projektpartner.
  • Vorkalkulationen und Finanzierungspläne.
  • Verwertungsplan für die Skizzenphase.
  • Forschungsdatenmanagementplan (FDMP) für die Skizzenphase.

Für Stufe 2 (Förmlicher Antrag):

  • Förmlicher Zuwendungsantrag, einzureichen über das System „profi-Online“.
  • Detaillierte Vorhabenbeschreibung nebst ausführlichem Arbeits-, Zeit- sowie Kosten- beziehungsweise Ausgabenplan.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung über die Förderung innovativer Pflanzenschutzmaßnahmen und Pflanzenschutzverfahren für die Praxis zur Regulierung von bedeutsamen und neuen Schadorganismen im Rahmen des Programms zur Innovationsförderung
vom: 21.09.2026
Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat
BAnz AT 26.10.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

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