Förderprogramm

Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Referat 326

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
BLE – Informationsseite zum Bundesförderprogramm für Drohnen mit Wärmebildkamerasystem zur Rehkitzrettung 2025 Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung kaufen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert Ihre Anschaffung von Drohnen mit Echtbildübertragung und Wärmebildkamerasystemen zur Wildtierrettung, insbesondere zur Rehkitzsuche.

Sie erhalten die Förderung für Drohnen, die folgende Anforderungen erfüllen:

  • Echtbildkamera mit integrierter/kompatibler Wärmebildkamera,
  • Mindestflugzeit von 20 Minuten,
  • Home-Return-Funktion,
  • CE-Klassenkennzeichnung aufgrund einer Zertifizierung nach den EU-Drohnenverordnungen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe der Förderung beträgt bis zu 60 Prozent der förderfähigen Kosten, maximal 4.000 EUR pro Drohne. Sie erhalten den Zuschuss für maximal eine Drohne.

Der Förderantrag kann in der Regel online über das Förderportal des Bundes gestellt werden – dafür müssen bis spätestens 17.06.2025 die erforderlichen Unterlagen hochgeladen werden. In Ausnahmefällen, wenn eine Online-Antragstellung unzumutbar ist, kann ein schriftlicher Antrag gestellt werden, der ebenfalls bis zu diesem Datum bei der BLE eingehen muss.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • eingetragene Kreisjagdvereine,
  • Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder
  • andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, die laut ihrer Vereinssatzung hauptsächlich in der Wildtierrettung tätig sind.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihre satzungsgemäße Tätigkeit liegt in Deutschland.
  • Sie müssen vor der Anschaffung der förderfähigen Drohne mit Wärmebildkamera einen Antrag auf vorzeitigen, förderunschädlichen Maßnahmenbeginn gestellt haben.
  • Sie schaffen die Drohne mit Wärmebildkamera erst nach Antragstellung sowie Erhalt der Eingangsbestätigung und Zustimmung zum vorzeitigen, förderunschädlichen Vorhabenbeginn an.
  • Sie nutzen die Drohne ausschließlich für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten.
  • Sie nutzen das geförderte Gerät mindestens 3 Jahre.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung der Anschaffung von Drohnen mit Wärmebildkamera zur Rehkitzrettung
vom: 28.02.2025
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
BAnz AT 18.03.2025 B3

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 17.06.2025. Alle für den Verwendungsnachweis erforderlichen Unterlagen sind spätestens bis zum 30.09.2025 über das Förderportal des Bundes bei der BLE einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

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