Kurztext
Wenn Sie als landwirtschaftlicher Betrieb in der Schweinehaltung Ihre vorhandenen Ställe zu tierwohlgerechten Ställen umbauen oder neue tierwohlgerechte Ställe errichten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) fördert Investitionen von Betrieben in der Schweinehaltung zum Stallumbau, die die Haltungsbedingungen der Tiere verbessern und dabei sogenannte Premiumanforderungen für die Haltungsformen Frischluft, Auslauf/Weide oder Bio erfüllen.
Gefördert werden Investitionsvorhaben, die der Umsetzung von Betriebskonzepten oder dem Bau, Umbau oder Ersatzbau von Ställen oder einzelner Haltungsbereiche dienen.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.
Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der Höhe Ihrer förderfähigen Ausgaben:
- Bis zu einem Betrag von 500.000 EUR erhalten Sie bis zu 60 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für weitere 1.500.000 EUR erhalten Sie bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Für weitere 3.000.000 EUR erhalten Sie bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Das förderfähige Investitionsvolumen ist auf maximal 5.000.000 EUR pro Betrieb begrenzt.
Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).