Förderprogramm

Bundesaltenplan

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Richtlinien für den Bundesaltenplan

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Projektträger ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur Umsetzung Ihrer Vorhaben und Maßnahmen bekommen.

Volltext

Das Bundesfamilienministerium fördert Projekte von Verbänden und Organisationen, die ältere Menschen in ihrem selbstständigen und gleichberechtigten Leben in der Gesellschaft unterstützen.

Gefördert werden insbesondere folgende Bereiche:

  • bundesweit in der Seniorenpolitik tätige Verbände und Organisationen,
  • Modellprojekte zur Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Konzepten,
  • die Kofinanzierung von EU-Projekten,
  • internationale Arbeit für ältere Menschen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Fördermaßnahme ab.

Sie richten Ihren Antrag bis 12 Wochen vor Beginn des Vorhabens unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?