Förderprogramm

Zuschüsse und Leistungen im Rahmen der Familienförderrichtlinie des Bundes

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Informationsseite zu den Familienförderrichtlinien des Bundes

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend über die Gewährung von Zuschüssen und Leistungen für laufende Zwecke (Projektförderung) an bundeszentrale Träger und für Aufgaben der Familienpolitik des Bundes – Familienförderrichtlinie des Bundes –
vom: 03.06.2024
Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Zuwendungen mit einem Laufzeitbeginn am 1. Januar eines Haushaltsjahres sind spätestens in der ersten Dezemberwoche des Vorjahres schriftlich auf den entsprechenden Formblättern bei der Bewilligungsbehörde einzureichen.

Weblink zur Förderrichtlinie

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