Förderprogramm

Familienförderrichtlinien

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ)

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Familienförderrichtlinien des Bundes

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Verband oder Träger in der Familienpolitik, Familienbildung oder Beratung Projekte für ein familienfreundliches Umfeld durchführen, können Sie eine Förderung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend unterstützt Sie als Träger oder Verband bei familienpolitischen Projekten, die dazu beitragen, ein familienfreundliches Umfeld zu gestalten. Ziel der Projekte ist es, dass sich Familien nach ihren eigenen Vorstellungen optimal entwickeln können.

Förderfähig sind Maßnahmen aus folgenden Bereichen:

  • Familienverbandsarbeit,
  • Familienbildungsarbeit,
  • Familienberatung,
  • Sonder- und Großveranstaltungen zentraler Organisationen
  • Wettbewerbe,
  • Publikationen,
  • Arbeitsmaterialien.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der geförderten Maßnahme ab.

Sie stellen den Förderantrag zu Beginn eines Haushaltsjahres unter Verwendung der vorgesehenen Formulare an das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

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