Kurztext
Wenn Sie Träger der Jugendhilfe sind und sich im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) für die Kinder- und Jugendhilfe engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Volltext
Der Fördergeber unterstützt die Tätigkeit der Kinder- und Jugendhilfe im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP).
Gefördert werden:
- Maßnahmen von nicht staatlichen Organisationen, die im erheblichen Bundesinteresse liegen,
- Maßnahmen, die für ganz Deutschland bedeutend sind,
- Maßnahmen, die nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können,
- Verbände, Fachorganisationen und Aktivitäten zur Sicherung und Stärkung der bundeszentralen Infrastruktur bei den freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe,
- Vorhaben zur Erfüllung besonderer Aufgaben des Bundes,
- Modell- und Sondervorhaben,
- bundesweit die individuelle Begleitung junger zugewanderter Menschen,
- internationaler Jugend- und Fachkräfteaustausch.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art und dem Umfang der Maßnahme ab.