Förderprogramm

Gleichstellungspolitische Vorhaben

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Frauenförderung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Glinkastraße 24

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Gleichstellungspolitische Vorhaben

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrer Organisation Maßnahmen und Projekte zur Gleichstellung von Frauen und Männern durchführen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu Ihren Projektkosten erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) unterstützt gleichstellungspolitische Maßnahmen und Projekte, an denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht.

Sie können einen Zuschuss für Vorhaben zu folgenden Bereichen erhalten:

  • bundesweit relevante gleichstellungspolitische Verbands- und Organisationsförderung,
  • gleichstellungspolitische Vernetzungsarbeit,
  • Sonder- und Großveranstaltungen von bundesweiter Bedeutung
  • Wettbewerbe,
  • Publikationen,
  • Arbeitsmaterialien,
  • Modellprojekte,
  • Kofinanzierung von EU-Projekten,
  • Personalkosten,
  • Festbetragsfinanzierung bei Veranstaltungen,
  • Fahrtkosten oder Reisekosten,
  • Honorare für Referenten.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses hängt von der geförderten Maßnahme ab.

Sie müssen sich in einem angemessenen Umfang an den Kosten beteiligen. Dabei kann Ihre Eigenbeteiligung auch im Bereitstellen der vorhandenen Infrastruktur, von Stammpersonal oder ehrenamtlichen Mitarbeitern bestehen.

Sie stellen Ihren Antrag spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme bei dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?