Förderprogramm

ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (Baustein 2: Förderung für gemeinnützige Träger)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Bildungseinrichtung, Forschungseinrichtung, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

An den Gelenkbogenhallen 2 – 6

50679 Köln

Weiterführende Links:
Informationen zum ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ (externer Link) Förderportal Z-EU-S (externer Link)

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027
vom: 24.08.2026
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 07.09.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Projekte erfolgt zweistufig. Es besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung.
In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 28.02.2027.

Die für eine Förderung geeigneten Interessenbekundungen werden vom BMBFSFJ ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung elektronisch mitgeteilt.
Die aus den Interessenbekundungen ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in elektronischer Form über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen.

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