Förderprogramm

ESF-Förderprogramm „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie „Zusammenhalt stärken – Menschen verbinden“ ESF Plus-Förderperiode 2021 bis 2027
vom: 17.09.2025
Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend
BAnz AT 01.10.2025 B1

Das Auswahlverfahren zur Ermittlung der Projekte erfolgt zweistufig. Es besteht aus einer Interessenbekundung und einer Antragstellung.
In der ersten Stufe sind dem BAFzA Interessenbekundungen in elektronischer Form über Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen. Interessenbekundungen können jederzeit eingereicht werden, spätestens jedoch bis zum 31.12.2026.

Die für eine Förderung geeigneten Interessenbekundungen werden vom BMBFSFJ ausgewählt. Das Auswahlergebnis wird den Teilnehmenden der Interessenbekundung elektronisch mitgeteilt. Die aus den Interessenbekundungen ausgewählten Bewerber werden aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag in elektronischer Form über das Förderportal Z-EU-S (siehe weiterführende Links) einzureichen. Die Einreichungsfrist wird gesondert bekannt gegeben.

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?