Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen zur Steigerung und Weiterentwicklung des digitalen Reifegrades des öffentlichen Gesundheitsdienstes in Deutschland

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Ansprechpunkt:

VDI/VDE Innovation + Technik GmbH

Steinplatz 1

10623 Berlin

Weiterführende Links:
BMG – Informationsseite „Digitales Gesundheitsamt“ 

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie im Bereich der Digitalisierung von Einrichtungen im ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) unterstützt Ihre Vorhaben, die den Digitalisierungsgrad der Einrichtungen des ÖGD in kommunaler und Landesträgerschaft erhöhen.

Gefördert werden technische und prozessuale Modernisierungsmaßnahmen in Modellprojekten, die den ÖGD besonders in Hinblick auf den Infektionsschutz stärken und modernisieren. Der Digitalisierungsgrad wird anhand eines Reifegradmodells zur Digitalisierung des ÖGD gemessen. Im Fokus stehen alle Akteure, die dem ÖGD in Kommunen, Landkreisen oder Ländern zuzuordnen sind. Maßnahmen sind beispielsweise:

  • vorbereitende Maßnahmen,
  • Beratungsdienstleistungen,
  • IT-Sicherheitstests,
  • projektbezogener Einsatz Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • Aufbau und Entwicklung von Infrastrukturen oder Software.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der zwischen Bund und Ländern getroffenen Vereinbarung. Zuwendungsfähig ist der vorhabenbedingte Mehraufwand wie Personal, Sach- und Reisemittel sowie projektbezogene Investitionen. Grundlage für die Ermittlung des Zuschuss­betrags ist eine Fehl­bedarfs­finanzierung. Der Fehl­bedarf ist von den Antrag­stellenden zu ermitteln. Der Zuschuss­betrag entspricht zu 100 Prozent dem förder­fähigen Fehl­bedarf.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Bitte reichen Sie Ihren Förderantrag und ergänzende Unterlagen und Nachweise schriftlich und digital bei der VDI/VDE Innovation + Technik GmbH ein.

Das Förderprogramm läuft vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2026. Innerhalb dieses Zeitraums werden mehrere Förderaufrufe veröffentlicht. Bitte beachten Sie die Informationen zu Förderaufrufen.

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