Förderprogramm

Themenoffene Förderung von neuen Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)

Rechtsgrundlage

Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenoffenen Förderung von neuen Versorgungsformen im einstufigen Verfahren mit kurzer Laufzeit gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 zweite Alternative des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (einstufig kurz)
vom: 23.01.2026
Bundesministerium für Gesundheit
BAnz AT 24.02.2026 B6

Ein vollständiger Antrag auf Förderung kann der Geschäftsstelle des Innovationsausschusses im Haushaltsjahr 2026 jederzeit und ohne Einhaltung einer Fristvorgabe in elektronischer Form vorgelegt werden. Der Antrag wird durch die vorgesehene Gesamtprojektleitung eingereicht.
Die jeweiligen Vordrucke für die Antragseinreichung stehen auf der Internetseite des Innovationsausschusses (siehe weiterführende Links) zur Verfügung. Die dem Antrag beizufügenden Anlagen sowie weitere verbindliche Anforderungen an Anträge sind im Leitfaden (siehe weiterführende Links) zu dieser Förderbekanntmachung niedergelegt:
Die Einreichung erfolgt elektronisch über folgende E-Mail-Adresse:

antrag.nvf.kurz@if.g-ba.de

Die Originale der rechtsverbindlich unterschriebenen Formblätter sind in inhaltlich unveränderter Form innerhalb von 14 Tagen nach der elektronischen Einreichung des Antrags an folgende Adresse zu senden:

Geschäftsstelle des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Antragsmanagement/Recht
Gutenbergstraße 13
10587 Berlin

Weblink zur Förderbekanntmachung

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