Förderprogramm

Förderung für neue Versorgungsformen zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (themenspezifische Förderung – zweistufig lang)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Hochschule, Forschungseinrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Ansprechpunkt:

DLR Projektträger

Bereich Gesundheit

Heinrich-Konen-Straße 1

53227 Bonn

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung neuer Versorgungsformen zum themenspezifischen Bereich – zweistufig lang (externer Link) Informationen zur Förderung der Erprobung und Entwicklung neuer Versorgungsformen (externer Link) Informationen zum Innovationsfonds (externer Link) Internet-Portal PT-Outline zur Skizzeneinreichung (externer Link)

Rechtsgrundlage

Förderbekanntmachung des Innovationsausschusses beim Gemeinsamen Bundesausschuss zur themenspezifischen Förderung von neuen Versorgungsformen im zweistufigen Verfahren mit langer Laufzeit gemäß § 92a Absatz 1 Satz 8 dritte Alternative des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) zur Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (zweistufig lang)
vom: 23.01.2026

Für eine Förderung in der Konzeptentwicklungsphase ist es erforderlich, dass die vollständige Ideenskizze dem DLR Projektträger bis spätestens 21.04.2026 um 12:00 Uhr in elektronischer Form vorgelegt wird. Die Ideenskizze wird durch die vorgesehene Gesamtprojektleitung eingereicht.

Weblink zur Förderbekanntmachung

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