Förderprogramm

Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Referat 62D Förderverfahren behördenunabhängige Asylverfahrensberatung

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Weiterführende Links:
easy-Online - Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie bei der Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.

Sie erhalten die Förderung für

  • die Durchführung einer Asylverfahrensberatung und/oder einer besonderen Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss.

Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Bitte richten Sie Ihren Antrag entweder selbst oder über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis zum im Förderaufruf genannten Termin für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und nutzen Sie dabei die dort angegebenen Übermittlungswege.

Service
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