Förderprogramm

Förderung von Baumaßnahmen für den Spitzensport (Förderrichtlinien Sportstättenbau – FR Bau)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Infrastruktur, Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Weiterführende Links:
Infrastrukturförderung Sportstätten

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie eine anerkannte Einrichtung des Spitzensports erhalten oder modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zu den Baukosten bekommen.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Baumaßnahmen in anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.

Gefördert werden Baumaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere

  • an Olympiastützpunkten,
  • an Bundesleistungszentren,
  • an Bundesstützpunkten,
  • an Trainingsstätten von Bundessportfachverbänden, die über kein Stützpunktsystem verfügen,
  • am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten,
  • am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt

  • bei Olympiastützpunkten bis zu 70 Prozent,
  • für das Bundesleistungszentrum Kienbaum bis zu 100 Prozent,
  • für die übrigen Bundesleistungszentren bis zu 70 Prozent,
  • für das Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten bis zu 100 Prozent.

Grundsätzlich beträgt der Kostenzuschuss:

  • bis zu 50 Prozent für das Institut für Angewandte Trainingswissenschaft,
  • bis zu 30 Prozent für andere anerkannte Einrichtungen des Spitzensports.

Sie richten Ihren Antrag an das BMI.

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