Kurztext
Das Bundeskanzleramt unterstützt unter bestimmten Voraussetzungen Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen an anerkannten Einrichtungen des Spitzensports.
Volltext
Gefördert werden Bau-, Erweiterungs-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen für den Spitzensport, insbesondere:
- an Olympiastützpunkten (OSP),
- an anerkannten Bundesstützpunkten (BSP),
- am Olympischen und Paralympischen Trainingszentrum für Deutschland in Kienbaum (KOPT),
- am Institut für Forschung und Entwicklung von Sportgeräten (FES),
- am Institut für Angewandte Trainingswissenschaft (IAT).
Die Förderung erfolgt als Zuschuss. Die Höhe des Zuschusses richtet sich nach der geförderten Einrichtung. Die Höhe beträgt:
- am FES bis zu 100 %,
- am KOPT bis zu 100 %,
- an OSP bis zu 70 %,
- am IAT bis zu 67 %,
- an anerkannten BSP bis zu 45 %.
Die Antragstellung erfolgt über das jeweilige Land beim BKAmt.