Förderprogramm

Zusammenhalt durch Teilhabe

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundeszentrale für politische Bildung

Regiestelle „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Friedrichstraße 50

10117 Berlin

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Verein oder Verband bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht.

Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen:

  • Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken,
  • Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten,
  • Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement.

Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Projektausgaben.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der Regiestelle der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich

  • landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland,
  • landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie
  • gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt sein und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden. Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.
  • Mit Ihrem Projekt müssen Sie zum Erkenntnisgewinn beitragen: durch Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten zur Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbänden oder Kommunen oder zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichen Engagements.
  • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken dienen oder bereits im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch aufhetzende Maßnahmen werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen (Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“)

Vom 31. Juli 2019

Auf der Grundlage der §§ 23 und 44 der Bundeshaushaltsordnung (BHO) sowie der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift Nr. 15.2 zu § 44 BHO (VV-BHO) erlässt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) diese Richtlinie.

1. Förderziel und Zuwendungszweck

Der Bund gewährt nach Maßgabe dieser Richtlinie und der Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zu §§ 23, 44 BHO eine Zuwendung zur Deckung von notwendigen Ausgaben des Zuwendungsempfängers für die Umsetzung von Projekten zur Förderung einer lebendigen und demokratischen Gemeinwesenkultur in strukturschwachen oder ländlichen Regionen.

Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Vielmehr entscheidet die Bewilligungsbehörde aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel. Mit den Fördermaßnahmen soll ein Beitrag zur Stärkung und Weiterentwicklung der Infrastruktur des bürgerschaftlichen Engagements und der Potentiale der Zivilgesellschaft und der Kommunen geleistet werden.

Zu diesem Zweck fördert das Bundesprogramm bundesweit Projekte für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus und unterstützt diese Projekte mit begleitenden Maßnahmen.

Das Bundesprogramm verfolgt dabei folgende Ziele:

  • Ehren- und hauptamtlich Tätige in Verbänden und Vereinen in ländlichen oder strukturschwachen Regionen sind befähigt in den Verbands- und Vereinsstrukturen wirksame Handlungsansätze zur Stärkung demokratischer Teilhabe und Extremismusprävention sowie zielgruppengerechte Bildungsangebote zu entwickeln, umzusetzen und nachhaltig zu verankern.
  • Vereine und Verbände sind in ihrer Rolle als verantwortungsvolle, gesellschaftliche Akteure qualifiziert und gestärkt.
  • Das Engagement in den Verbänden und Vereinen für demokratische Teilhabe und gegen diskriminierende und demokratiefeindliche Verhaltensweisen wird öffentlich kommuniziert und wertgeschätzt.
  • Es sind neue Zielgruppen für Angebote der politischen Bildung gewonnen und neue, innovative Teilhabe- und Bildungsformate entwickelt und erprobt, insbesondere in Vereinen und Verbänden in ländlichen und strukturschwachen Regionen.
  • Akteurinnen und Akteure aus den Förderprojekten und weitere relevante Personen aus dem Themenfeld kennen die erfolgreichen Handlungskonzepte, die im Rahmen des Programms entwickelt werden, und übertragen sie in die eigenen Verbands-/Vereinsstrukturen.
  • Die mittels der wissenschaftlichen Programmbegleitung sowie durch themenfeldrelevante Forschungsmaßnahmen generierten neuen evidenzbasierten Erkenntnisse werden in der weiteren Programmdurchführung angewandt.
  • Bei der Programmumsetzung werden Erfahrungen, Erfolge und Ergebnisse bestehender Förderansätze des Bundes, der Länder und einzelner Kommunen systematisch berücksichtigt. Schnittstellen zu bestehenden Programmen und Maßnahmen werden hergestellt und mögliche Synergieeffekte genutzt.

2. Gegenstand der Förderung

Die Projektmaßnahmen werden in drei Programmbereichen durchgeführt. Sie werden ergänzt durch begleitende Maßnahmen, wie Coaching-, Supervisions-, Qualifizierungs-und Vernetzungsmaßnahmen, wissenschaftliche Evaluation und (Forschungs-)vorhaben, welche der Qualitätssicherung, der Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten sowie dem Transfer und der nachhaltigen Sicherung bewährter Handlungsansätze dienen.

2.1 Programmbereich 1:

Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken

Der Fokus des Programmbereichs 1 liegt auf dem Auf- und Ausbau eines verbandsinternen Beratungssystems, welches den Verband in drei Aufgabenfeldern unterstützt: bei der Bearbeitung von diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen und der Entwicklung und Etablierung diesbezüglicher Verfahren und Prozesse, bei der Entwicklung von Partizipationsformen zur teilhabeorientierten Mitgestaltung und Weiterentwicklung der eigenen institutionellen Strukturen sowie bei der Nutzung, Entwicklung und Implementierung politischer Bildungsformate.

Die geförderten Projekte sollen sich an folgenden Zielen orientieren:

  • Die Vereine und Verbände verfügen über eine etabliertes Beratungssystem, in dem ausgebildete und handlungssichere Personen die demokratische Verbandsarbeit durch Konfliktbearbeitung, einen angemessenen Umgang mit diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen und durch Entwicklung und Verankerung von Partizipations- und Teilhabeformaten stärken.
  • Es sind neue, innovative Teilhabe- und Bildungsformate für Vereine und Gemeinwesen im ländlichen oder strukturschwachen Raum entwickelt und erprobt.
  • Das Bildungs- und Beratungsangebot des Projekts ist in den Vereinen und Verbänden sichtbar verankert und bekannt und wird in Anspruch genommen.
  • Führungskräfte und Funktionsträgerinnen und -träger setzen sich aktiv für die Stärkung demokratischer Teilhabe in der Verbands- und Vereinsarbeit ein. Sie machen die Auseinandersetzung mit diskriminierenden und demokratiefeindlichen Verhaltensweisen zu einer Querschnittsaufgabe.
  • Die Vereine und Verbände verfügen über geeignete Qualitätsstandards, die im Rahmen der Projektarbeit angewendet und weiterentwickelt werden.
  • Die umgesetzten Projektaktivitäten sind nachhaltig und sinnvoll in die Regelstrukturen der geförderten Institutionen verankert.

Förderfähige Maßnahmen im Programmbereich 1 sind:

  • Entwicklung und Umsetzung eines verbandsinternen Handlungskonzepts zur Bearbeitung von Konflikten und diskriminierenden und undemokratischen Vorfällen, die dazugehörige dauerhafte Verankerung von Informations-, Bildungs- und Beratungsangeboten in den Vereinen und Verbänden sowie die Vernetzung mit relevanten externen Akteuren, um eine effektive Fallbearbeitung sicherzustellen.
  • Verbandsinterne Aus- und Weiterbildung von verbandsinternen Beraterinnen und Beratern zur Bearbeitung von Konflikten mit diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen und zur demokratischen Impulsgebung sowie Koordination und fachliche Begleitung der Beraterinnen und Berater;
  • Entwicklung und Umsetzung von Partizipationsformaten;
  • Nutzung, Entwicklung und Implementierung politischer Bildungsformate;
  • Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften und Funktionsträgerinnen und -trägern in Vereinen und Verbänden;
  • Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten im Bereich der Extremismusprävention, der Demokratiestärkung, der Organisationsentwicklung und der Beratungsarbeit für haupt- und ehrenamtliche Vereinsmitglieder und weitere Schlüsselakteure; Erstellung von Materialien und Publikationen und dazugehörige Öffentlichkeitsarbeit;
  • Entwicklung geeigneter Formate für Wissensmanagement und Ergebnissicherung;
  • Einführung und Anwendung von Qualitätsstandards in der Bildungs- und Beratungsarbeit (z. B. hinsichtlich der Ziele, der Dokumentation, der internen Kommunikation);
  • Vernetzung der Projektakteure auf fachlicher und regionaler Ebene, Wissenstransfer der Projekte untereinander.

2.2 Programmbereich 2:

Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten Die im Bundesprogramm erworbenen Kompetenzen der Vereine und Verbände in der Demokratiestärkung und im Umgang mit diskriminierenden und undemokratischen Verhaltensweisen sollen ihre Wirksamkeit in den regionalen und lokalen Untergliederungen vor Ort entfalten, Vereine und Verbände sind gesellschaftliche Stützen und können über ihre lokalen und regionalen Untergliederungen zur Gestaltung einer lebendigen demokratischen Gemeinwesenkultur beitragen.

Die geförderten Projekte sollen sich an folgenden Zielen orientieren:

  • Die im Rahmen vorhergehender Förderungen durch das Bundesprogramm aufgebauten innerverbandlichen Strukturen und Aktivitäten werden nachhaltig gesichert und weiter koordiniert. Ausgebildete Beraterinnen und Berater sichern die Möglichkeit innerverbandlicher Konfliktlösung und unterstützen die Weiterentwicklung des Verbandes.
  • Landesweit tätige Vereine und Verbände verfügen über Zugänge und Formate für die Vermittlung der Ziele des Programms in ihre regionalen und lokalen Untergliederungen.
  • Partnerschaftliche und dauerhafte Arbeitsbeziehungen zwischen Verbands- und lokaler Ebene sind aufgebaut.
  • Die regionalen und lokalen Untergliederungen landesweit tätiger Vereine und Verbände kennen die Bedeutung der Themenfelder Demokratiestärkung, Teilhabe, Extremismusprävention und politische Bildung für ihre Vereinspraxis. Sie setzen sich aktiv und für die Stärkung demokratischer und teilhabeorientierte Praxis in der eigenen Struktur und vor Ort ein.

Förderfähige Maßnahmen im Programmbereich 2 sind:

  • Lokale bzw. regionale Bedarfserhebung durch die Träger;
  • Qualifizierung der regionalen und lokalen Schlüsselakteure in den Themenbereichen Demokratiestärkung, Teilhabe, Extremismusprävention, politische Bildung;
  • Initiierung und kontinuierliche beratende Begleitung lokaler und regionaler Vereinsstrukturen in der Entwicklung und Umsetzung von Handlungskonzepten, Dialogund Veranstaltungsformaten sowie teilhabe- und beteiligungsorientierter Maßnahmen;
  • Aus- und Weiterbildung von verbandsinternen Beraterinnen und Beratern durch eigene oder programmbegleitende Angebote;
  • anlassbezogene Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten im Bereich der Extremismusprävention, der Demokratiestärkung, der Organisationsentwicklung und der Beratungsarbeit;
  • Nutzung, Entwicklung und Implementierung politischer Bildungsformate für Zielgruppen in ländlichen und strukturschwachen Regionen;
  • Bildung von Strukturen einer regelmäßigen Zusammenarbeit auf lokaler und regionaler Ebene.

2.3 Programmbereich 3:

Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement

Gefördert wird die Durchführung von Modellvorhaben, die aktuelle gesellschaftliche Fragen und Probleme bei der Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen und Verbänden sowie bei der Stärkung demokratischer Teilhabe im Gemeinwesen aufgreifen und dabei neue und innovative Ansätze und Arbeitsformen erproben.

In Bearbeitung derartiger Fragen und Probleme sollen Projekte Strukturen und Methoden demokratischer Teilhabe weiter entwickeln und modellhaft anwenden, Akteure in ihrem Handeln qualifizieren und neue Ressourcen zu erschließen.

Der Inhalt dieser Fragen und Probleme wird in aktuellen Ausschreibungen konkretisiert.

Die geförderten Projekte sollen sich an folgenden Zielen orientieren:

  • In den Vereinen und Verbänden existieren innovative Konzepte, Methoden und Instrumente zum Umgang mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen.
  • Mitglieder der Vereine und Verbände sind in der Lage, unter Rückgriff auf diese Konzepte, Methoden und Instrumente mit aktuellen gesellschaftlichen Herausforderungen lösungsorientiert umzugehen.

Förderfähige Maßnahmen im Programmbereich 3 sind:

  • Durchführung von Bedarfs- und Problemanalysen;
  • Partizipative Entwicklung und Erprobung von Handlungskonzepten zur Umsetzung, Durchführung und institutionellen Verankerung von entsprechenden Maßnahmen;
  • Entwicklung und Durchführung von modularen Weiterbildungen bzw. Qualifizierungen für haupt- und ehrenamtliche Vereins- und Verbandsmitglieder;
  • Entwicklung, didaktische Einführung und Erprobung zielgruppenspezifischer Materialien;
  • Maßnahmen des Wissenstransfers.

3. Zuwendungsempfänger

  • Antragsberechtigt im Programmbereich 1 sind landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland.
  • Antragsberechtigt im Programmbereich 2 sind landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände, die bereits über ausgewiesene Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Extremismusprävention gemäß den Förderbausteinen aus Programmbereich 1 verfügen.
  • Antragsberechtigt im Programmbereich 3 sind gemeinnützige, nichtstaatliche Institutionen.

Die nähere Ausgestaltung erfolgt abhängig von den konkreten Problemstellungen in den entsprechenden Ausschreibungen.

4. Zuwendungsvoraussetzungen

Zuwendungsempfänger müssen über die in VV Nr. 1 zu § 44 BHO geregelten Bewilligungsvoraussetzungen hinaus den Nachweis der Gemeinnützigkeit gemäß §§ 51 ff Abgabenordnung erbringen. 8

5. Art und Umfang, Höhe der Zuwendungen

5.1 Zuwendungsart

Es werden zeitlich begrenzte Projekte in ländlichen oder strukturschwachen Regionen gefördert, deren Ergebnisse auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sind und die Erkenntnisse bringen sollen im Hinblick auf:

  • die Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzeptionen zur Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbänden und Kommunen,
  • die Stärkung demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichen Engagements.

Nicht förderfähig sind:

  • Maßnahmen, die nach Inhalt, Methodik und Struktur überwiegend schulischen Zwecken dienen,
  • Maßnahmen und Projekte mit agitatorischen Zielen,
  • Maßnahmen, die im Rahmen anderer Bundesprogramme oder institutioneller Förderungen des Bundes gefördert werden. Im Rahmen des Programms ist die Förderung von Projekten mit Laufzeiten von in der Regel maximal fünf Jahren möglich.

5.2 Finanzierungsart

Die Finanzierung erfolgt grundsätzlich als Teilfinanzierung im Wege der Fehlbedarfsfinanzierung.

5.3 Finanzierungsform

Die Zuwendungen werden im Wege der Projektförderung als nicht rückzahlbarer Zuschuss für die als zuwendungsfähig anerkannten Ausgaben gewährt.

5.4 Bemessungsgrundlage

Förderfähig im Rahmen des Programms sind Personal- und Sachausgaben (Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung). Verwaltungsausgaben sind bis zu 5% der Projektausgaben pauschal förderfähig.

6. Sonstige Zuwendungsbestimmungen

6.1 Komplementärmittel, Veröffentlichungen, Rechte des Zuwendungsgebers

Die Fördermittel aus diesem Programm können grundsätzlich nicht als Komplementärmittel für andere Programme des Bundes eingesetzt werden. Sofern Mittel anderer öffentlicher Träger zur Finanzierung herangezogen werden sollen, ist das einfache Nutzungsrecht des Zuwendungsgebers für alle Projektergebnisse sicherzustellen.

Bei allen Veröffentlichungen ist in geeigneter Weise auf die Förderung des Projektes im Rahmen des Programms hinzuweisen. Näheres regelt der Zuwendungsbescheid.

Der Zuwendungsgeber ist berechtigt, über die einzelnen Förderprojekte in der Öffentlichkeit zu berichten, die Daten und Ergebnisse zu veröffentlichen und weiterzuverwenden.

6.2 Qualitätssicherung

Die Qualitätssicherung bei geförderten Projekten ist eine ständige begleitende Aufgabe des Zuwendungsempfängers und der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Im Rahmen einer wissenschaftlichen Begleitung wird mit Beginn der Förderung eine begleitende Programmevaluation durchgeführt.

Die geförderten Träger verpflichten sich zur Teilnahme an den Maßnahmen der Qualitätssicherung, an Erhebungen der wissenschaftlichen Begleitung und der Erfolgskontrolle sowie am programmweiten Wissenstransfer. Hierfür hat u.a. eine Datenerhebung, eine Berichterstattung und die Teilnahme an den durch die BpB zu diesem Zweck angebotenen Veranstaltungen zu erfolgen.

Die BpB prüft im Rahmen der bundeshaushaltsrechtlich vorgegebenen Erfolgskontrolle begleitend und abschließend, ob die mit der Förderung angestrebten Projekt- und Programmziele erreicht worden sind (Zielerreichungskontrolle). Im Hinblick auf die Programmziele wird zusätzlich überprüft, ob die Förderung für die Erreichung der genannten Ziele geeignet und ursächlich war (Wirkungskontrolle) und die Förderung insgesamt wirtschaftlich war (Wirtschaftlichkeitskontrolle).

Das BMI wertet die Ergebnisse der begleitenden und abschließenden Erfolgskontrollen im Hinblick auf die Wirksamkeit und Nachhaltigkeit der Förderung aus und nimmt eine entsprechende ziel- und ergebnisorientierte Steuerung und Weiterentwicklung des Programms vor. 10

7. Verfahren

Mit der Umsetzung des Bundesprogramms ist die BpB betraut. Sie hat die Aufgabe, die Implementierung des Programms sicher zu stellen. Die Umsetzung des Bundesprogramms erfolgt nach den Vorgaben des BMI, wobei die fachliche Ausgestaltung der Projekte für mindestens ein Drittel des Haushaltsansatzes im Einvernehmen mit dem Beauftragten der Bundesregierung für die neuen Bundesländer erfolgt.

7.1 Antragsverfahren

Ausschreibungen, Förderanträge, Antragsfristen und Merkblätter sind auf der Homepage des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ abrufbar. Die Förderanträge sind schriftlich und elektronisch zu übersenden an die

Bundeszentrale für politische Bildung
Regiestelle „Zusammenhalt durch Teilhabe"
Friedrichstraße 50
10117 Berlin
E-Mail: regiestelle@bpb.bund.de
www.zusammenhalt-durch-teilhabe.de

Die eingereichten Förderanträge werden durch die BpB erfasst, auf Vollständigkeit geprüft und durch externe Gutachterinnen und Gutachter aus Zivilgesellschaft, Wissenschaft und staatlichen und nichtstaatlichen Organisationen auf Grundlage eines festgelegten Bewertungsrasters votiert. Die BpB stimmt sich mit den jeweiligen Bundesländern über die geplanten Fördervorhaben ab; dies gilt ggf. auch für die Fördermodalitäten.

7.2 Bewilligung und Verwendungsnachweis

Zuwendungen werden durch schriftlichen Zuwendungsbescheid bewilligt. Für die Bewilligung, Auszahlung und Abrechnung der Zuwendung sowie für den Nachweis und die Prüfung der Verwendung und die ggf. erforderliche Aufhebung des Zuwendungsbescheides und die Rückforderung der gewährten Zuwendung gelten die §§ 48 bis 49 a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), die §§ 23, 44 Bundeshaushaltsordnung und die hierzu erlassenen Allgemeinen Verwaltungsvorschriften, soweit nicht in dieser Förderrichtlinie Abweichungen von den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zugelassen worden sind. Der Bundesrechnungshof ist gemäß §§ 91, 100 BHO zur Prüfung berechtigt. 11

8. Geltungsdauer

Diese Richtlinie tritt am 1. Januar 2020 in Kraft, ersetzt die „Richtlinie zur Förderung von Projekten für demokratische Teilhabe und gegen Extremismus in ländlichen oder strukturschwachen Regionen“ vom 31. August 2016 (GMBl. 2016, S. 1022 ff.) und ist befristet bis zum 31. Dezember 2025.

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