Förderprogramm

Bundesprogramm „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Förderprogramm aktiv, Antragstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Kultur, Medien & Sport
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundeszentrale für politische Bildung

Regiestelle „Zusammenhalt durch Teilhabe“

Friedrichstraße 50

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Informationen zum Bundesprogramm (externer Link) Informationen zu den Fördermöglichkeiten (externer Link) Regiestelle des Bundesprogramms (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Verein oder Verband ein Projekt für mehr bürgerschaftliches Engagement in Ihrer Region planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Bildungseinrichtung, Verein oder Verband bei der Finanzierung von Projekten, die bürgerschaftliches Engagement fördern und zu einem lebendigen und demokratischen Miteinander beitragen. Die Förderung ist besonders für ländliche und strukturschwache Gegenden in Deutschland gedacht.

Gefördert werden Maßnahmen in 3 Programmbereichen:

  • Demokratische Praxis in Vereinen und Verbänden stärken,
  • Gesellschaftlichen Zusammenhalt vor Ort gestalten,
  • Modellprojekte zur Stärkung von Teilhabe und Engagement.

Sie können Ihre Maßnahmen durch Coaching und Supervision ergänzen. Ebenso werden Qualifizierungs- und Vernetzungsmaßnahmen sowie wissenschaftliche Vorhaben, die der Evaluation und Forschung dienen, gefördert. Diese sollten die Qualitätssicherung, die Weiterentwicklung von Programmangeboten und Projektinhalten zum Ziel haben. Auch der Transfer und die nachhaltige Sicherung von bewährten Handlungsansätzen fallen unter diese Ziele.

Sie erhalten die Förderung in Form eines Zuschusses für einen Zeitraum von bis zu 5 Jahren. Sie können den Zuschuss für Personalausgaben und Sachausgaben verwenden. Dazu zählen Honorare, Reisekosten, Miete, Büroausstattung, Ausgaben für Veranstaltungen und Leistungen Dritter, Öffentlichkeitsarbeit und Qualitätssicherung. Für Ihre Verwaltungsausgaben erhalten Sie eine pauschale Förderung in Höhe von bis zu 5 Prozent der Projektausgaben.

Stellen Sie bitte Ihren Antrag bei der Regiestelle der Bundeszentrale für politische Bildung (BpB).

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind je nach Programmbereich

  • landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände in Deutschland,
  • landesweit tätige gemeinnützige Vereine und Verbände mit Bildungs- und Beratungsstrukturen im Bereich der Demokratiestärkung und Prävention von Extremismus sowie
  • gemeinnützige, nicht staatliche Institutionen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Ihr Projekt muss zeitlich begrenzt sein und in einer ländlichen oder strukturschwachen Region durchgeführt werden. Die Ergebnisse Ihres Projekts müssen auf andere Träger oder Förderbereiche übertragbar sein.
  • Mit Ihrem Projekt müssen Sie zum Erkenntnisgewinn beitragen: durch Entwicklung, Erprobung, Überprüfung und Weiterentwicklung von Methoden und Konzepten zur Stärkung demokratischer Praxis in Vereinen, Verbänden oder Kommunen oder zur Stärkung demokratischer Teilhabe und zivilgesellschaftlichen Engagements.
  • Maßnahmen, die überwiegend schulischen Zwecken dienen oder bereits im Rahmen anderer Bundesprogramme gefördert werden, sind von der Förderung ausgeschlossen. Auch aufhetzende Maßnahmen werden nicht gefördert.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie des Bundesprogramms Zusammenhalt durch Teilhabe 2025-2030
Stand: Januar 2025
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Förderanträge sind grundsätzlich zu festgelegten Terminen – die auf der Website des Bundesprogramms bekanntgegeben werden sollen – zu stellen.

Säule 1: „Zusammenhalt und Teilhabe in ländlichen oder strukturschwachen Räumen – demokratische Vereins- und Verbandsarbeit stärken "
Die Antragsfrist endete am 31.08.2024

Säule 2: „Lernen aus Transformationsgeschichte(n) in Ost und West“
Die Antragsfrist endete am 30.09.2024

Informationen zur Ausschreibung der Säule 3:
Aufgrund der aktuellen Haushaltssituation kann die Ausschreibung für die Säule 3 des Bundesprogramms „Zusammenhalt durch Teilhabe“ nicht wie geplant Anfang des Jahres 2025 stattfinden. Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die Website des Bundesprogramms (siehe weiterführende Links)

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, barrierefrei)

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