Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen zur gesellschaftlichen und sozialen Integration von Zugewanderten

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Bildungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Weiterführende Links:
Gesellschaftlicher Zusammenhalt Integrationsprojekte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Projekte und Schulungen zur Integration von Zugewanderten umsetzen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Sie als Verein, Verband, Vertriebeneneinrichtung, Kirche, anerkannten Träger der politischen Bildung, Migrantinnen- oder Migrantenselbstorganisation, Kommune oder Einrichtung.

Gefördert werden

  • Projekte, die das interkulturelle Miteinander vor Ort verbessern und die gesellschaftliche Integration sowie die Teilhabechancen von Zugewanderten und Menschen mit Migrationshintergrund unterstützen und stärken,
  • Schulungen zur Weiterbildung und Qualifizierung, das bedeutet insbesondere Multiplikatorenschulungen, für ehrenamtliche Akteurinnen und Akteure aus dem Integrations- und Engagementbereich.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

Die Höhe des Zuschusses hängt von der Höhe der zuwendungsfähigen projektbezogenen Ausgaben ab.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. Es werden jährliche Ausschreibungen veröffentlich. Die Fördermittel werden dann in dem sogenannten Interessenbekundungsverfahren (IBV) vergeben. In dem 1. Schritt richten Sie vor Beginn Ihres Vorhabens Ihre Interessenbekundung an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Termine und Fristen werden in den jeweiligen Ausschreibungen veröffentlicht.

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