Förderprogramm

Grenzscoutprojekte in Grenzregionen mit deutscher Beteiligung (Förderrichtlinie Grenzscouts)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Alt-Moabit 140

10557 Berlin

Weiterführende Links:
Grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit (GÜRZ)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Beratungsinfrastrukturen in den deutschen Grenzregionen mit Grenzscouts aufbauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) unterstützt Ihre Projekte, die eine themenübergreifende Beratungsinfrastruktur im grenznahen Raum diesseits der Bundesgrenze aufbauen.

Gefördert werden beispielsweise folgende Projekte:

  • Erhebung des Bedarfs an grenzregionalen Beratungsangeboten,
  • Bedarfs- und Problemanalyse von grenzregionalen Beratungsangeboten,
  • Entwicklung und Umsetzung eines Handlungskonzepts zum Aufbau oder zur Fortentwicklung einer Beratungsinfrastruktur für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
  • Aus- und Weiterbildung von Beraterinnen und Beratern für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung beziehungsweise für dort ansässige Wirtschaftsunternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
  • Information, Qualifizierung und Beratung von Führungskräften sowie Funktionsträgerinnen und -trägern in den grenzregionalen Zusammenschlüssen,
  • Durchführung von Informations-, Fachveranstaltungen und Bildungsangeboten, Erstellung von Materialien und Publikationen sowie Öffentlichkeitsarbeit im Bereich der Beratungsmöglichkeiten für die in Grenzregionen lebende Bevölkerung, Vereine beziehungsweise für dort ansässige oder in Gründung befindliche Unternehmen oder öffentliche Einrichtungen in spezifisch grenzregionalen Fragen,
  • Erarbeitung und Dokumentation von Qualitätsstandards in der grenzregionalen Beratung,
  • Maßnahmen des Wissenstransfers und -managements.

Die Förderung erfolgt als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 95 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Richten Sie Ihren Antrag bitte an das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI).

Das BMI führt abhängig von den zur Verfügung stehenden Haushaltsmitteln einmal pro Jahr ein Interessenbekundungsverfahren und veröffentlicht die Termine zur Antragstellung im Internet.

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