Förderprogramm

Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Gesundheit & Soziales
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium des Innern (BMI)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Frankenstraße 210

90461 Nürnberg

Weiterführende Links:
Informationen zur Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Spitzenverband der freien Wohlfahrtspflege, Bund der Vertriebenen oder vergleichbare Organisationen Migrationsberatungen für erwachsene Zugewanderte durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Unterstützt wird die Durchführung einer ergänzenden Migrationsberatung für erwachsene Zugewanderte über 27 Jahre.

Sie erhalten die Förderung für

  • bedarfsorientierte Erst- und Einzelfallberatungen sowie die Begleitung von Zugewanderten nach sozialpädagogischen Standards und
  • Ergänzung des individuellen Beratungsangebotes durch soziale Gruppenarbeit.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Förderquote (Anteil der Bundeszuwendung) beträgt maximal 90 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben. Sie bringen möglichst einen Eigenmittelanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in die Finanzierung ein.

Richten Sie Ihren Antrag bitte über die Zentralstelle des Trägers Ihrer Einrichtung bis spätestens zum 15.11. für das Folgejahr an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).

Wenn Sie das erste Mal mit der Durchführung beauftragt werden sollen, stellen Sie Ihren Zulassungsantrag bis zum 31.05. des der Förderung vorausgehenden Jahres.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind:

  • die Spitzenverbände der freien Wohlfahrtspflege,
  • der Bund der Vertriebenen sowie
  • im Bedarfsfall vergleichbare, bundesweit vertretene Organisationen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Sie stellen ein bundesweites Angebot sicher.
  • Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel.
  • Sie verfügen über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Zugewanderten und bringen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit allen im Bereich der Integrationsförderung tätigen staatlichen und nichtstaatlichen Institutionen und Organisationen mit.
  • Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifizierte hauptamtliche Migrationsberaterinnen und Migrationsberater ein.
  • Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und weiteren Trägern der MBE.
  • Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie zur Durchführung einer Migrationsberatung für erwachsene Zuwanderer (MBE)
vom: 01.03.2010
zuletzt geändert am: 26.05.2023
Bundesministerium des Innern und für Heimat

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, barrierefrei)

Service
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