Förderprogramm

Förderung im Rahmen des Bundesprogramms Biologische Vielfalt

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

Tel: +49 228 8491-0

Fax: +49 228 8491-9999

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Weiterführende Links:
Informationen zum Bundesprogramm Biologische Vielfalt easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Vorhaben planen, die dazu beitragen, dass der Rückgang der biologischen Vielfalt in Deutschland gestoppt und in einen positiven Trend umgekehrt wird, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) unterstützt Sie im Rahmen der Nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt bei Vorhaben, die eine gesamtstaatlich repräsentative Bedeutung haben oder die diese Strategie in besonders beispielhafter und maßstabsetzender Weise umsetzen.
 
Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundvorhaben in folgenden Schwerpunkten:

  • Arten in besonderer Verantwortung Deutschlands,
  • Hotspots der biologischen Vielfalt in Deutschland,
  • Sichern von Ökosystemleistungen,
  • Stadtnatur, Erstellung und Umsetzung kommunaler Fachkonzepte und übergreifender kommunaler Strategien zur biologischen Vielfalt,
  • weitere Maßnahmen von besonderer repräsentativer Bedeutung für die Strategie sowie
  • lokale Initiativen für Kleinprojekte als Einzelprojekte, die der Insektenvielfalt und der Verbesserung ihrer Lebensräume dienen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren. Für Kleinprojekte ist eine Förderung für einen Zeitraum von bis zu 2 Jahren möglich.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Sind Sie eine gemeinnützige Organisation (Sie wollen keinen Gewinn erzielen) mit einem Projekt mit außerordentlichem Bundesinteresse, eine finanzschwache Kommune oder führen Sie ein Kleinprojekt zum Insektenschutz durch, können Sie bis zu 90 Prozent Ihrer zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Ihr Kleinprojekt zum Insektenschutz kann mit 5.000 EUR bis 25.000 EUR gefördert werden.

Für Kleinprojekte ist das Förderverfahren einstufig. Den Antrag reichen Sie bitte elektronisch ein. Weitere Informationen finden Sie auf der Webeite zum Bundesprogramm (siehe weiterführende Links).

Für alle anderen Projekte ist das Förderverfahren zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizzen beim Projektträger ein. Projektskizzen zur Erstellung einer kommunalen Biodiversitätsstrategie müssen Sie zum 1. Februar eines Jahres einreichen.

Wenn Ihr Vorhaben positiv bewertet wird, können Sie Ihren Antrag stellen. Dazu nutzen Sie bitte das elektronische Formularsystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

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