Förderprogramm

Blaues Band Deutschland – Auen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Naturschutz (BfN)

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Bundesprogramm „Blaues Band Deutschland“

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie an Bundeswasserstraßen und deren Auen sowie in angrenzenden Bereichen Vorhaben planen, die der Wiederherstellung und Entwicklung naturnaher Flussauen dienen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt die naturnahe Entwicklung von Auen entlang der Bundeswasserstraßen durch Förderung folgender Einzel- und Verbundvorhaben:

  • Entwicklung von auentypischen Offenlandbiotopen, beispielsweise Feuchtgrünland, Röhrichte und Großseggenriede,
  • Entwicklung und Anlage von standortthermischen Auenwäldern und Gehölzen,
  • Anlage, Reaktivierung und Renaturierung von Altarmen, Auengewässern, Mulden und Rinnenstrukturen sowie von Mündungsbereichen der Zuflüsse,
  • Schaffung und Aufwertung von Saumstrukturen, beispielsweise in Form von Hecken oder Feldrainen,
  • Ausdehnung der Auennutzung,
  • Förderung von standortgerechten Nutzungen,
  • Wiederherstellung von naturnahen Abfluss- und Bodenwasserverhältnisse der Auen,
  • Rück- und Umbau oder Verlegung von Infrastrukturelementen wie Wegen oder Versorgungsleitungen,
  • Maßnahmen zur Bodenverbesserung,
  • Entwicklung naturnaher Uferbereite, beispielsweise durch die Herstellung von Uferabflachungen und amphibischen Wasserwechselzonen,
  • Entfernung, Schlitzung und Rückverlegung von Verwallungen, Uferdämmen und Deichen sowie
  • Förderung von Maßnahmen zur Sicherung der Bestände und zur Wiederansiedlung von auentypischen Arten in Zusammenhang mit Biotop-Entwicklungsmaßnahmen, beispielsweise durch die erneute Ansiedlung von Pflanzenarten.

Sie können einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 6 Jahren erhalten. Die Höhe des Zuschusses beträgt in der Regel bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Eine angemessene Eigenbeteiligung wird vorausgesetzt.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Projektskizzen bitte per E-Mail beim Bundesamt für Naturschutz (BfN)ein. Bitte nutzen Sie für die Erstellung von förmlichen Förderanträgen das elektronische Antragssystem easy-Online.

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