Kurztext
Sie sind Privatperson und haben in Deutschland ein ab dem 01.01.2026 erstmals zugelassenes batterieelektrisches Neufahrzeug der Klasse M1 oder ein förderfähiges Plug‑in‑Hybridfahrzeug gekauft oder geleast? Dann können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.
Volltext
Sie können diese Förderung beantragen, um den Kauf oder das Leasing eines erstmals, im Inland zugelassenen elektrisch betriebenen Fahrzeugs der Klasse M1, also Kraftfahrzeuge zur Personenbeförderung mit mindestens 4 Rädern und mit höchstens 8 Sitzplätzen außer dem Fahrersitz finanziell unterstützen zu lassen.
Die Zuwendung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss. Sie können die Förderung beantragen, wenn Sie eine natürliche Person sind, die das 18. Lebensjahr vollendet und ihren Hauptwohnsitz in Deutschland hat. Zudem muss das Fahrzeug auf Sie zugelassen und dem Privatvermögen zugeordnet sein. Sie können keine Förderung erhalten, wenn das Fahrzeug zu Ihrem Betriebsvermögen gehört.
Sie erhalten einen gestaffelten Zuschuss, der sich nach der Höhe ihres zu versteuernden Haushaltseinkommens richtet. Dabei darf das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen 80.000 EUR, zuzüglich 5.000 EUR pro förderrelevantem Kind, höchstens jedoch 90.000 EUR nicht übersteigen. Den konkreten Umfang der Förderung sowie die Höhe der Zuwendung je zu versteuerndem Haushaltseinkommen, für Haushalte ohne förderrelevantes Kind, mit einem förderrelevanten Kind sowie mit zwei oder mehreren förderrelevanten Kindern, können Sie Nummer 6 der Förderrichtlinie entnehmen (siehe Verlinkung unter dem Reiter Rechtsgrundlage).
Bei Fragen zur E-Auto-Förderung finden Sie hilfreiche Antworten auf der Webseite „Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung“ (siehe weiterführende Links).