Förderprogramm

Neue Förderung von E-Autos

Vorabinformation zur Förderung

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Gesundheit & Soziales, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Stresemannstraße 128 – 130

10117 Berlin

Weiterführende Links:
Fragen und Antworten zur E-Auto-Förderung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01.01.2026. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Webseite des BMUKN unter weiterführende Links.

Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride oder sogenannte Range-Extender). 

Volltext

Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.

Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden nur dann gefördert, wenn die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.

Die Details der Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Zuschusses, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01.01.2026.

rechtliche Voraussetzungen

Details werden mit der Förderrichtline zeitnah bekannt gegeben.

Absehbar ist derzeit, dass folgende Dokumente für die Antragstellung benötigt werden:

  • Kopie des Kauf- oder Leasingvertrags
  • Fahrzeugschein, für den Nachweis der erstmaligen Zulassung des Fahrzeugs auf den Antragsteller in Deutschland
  • Die zwei letzten aktuellen Steuerbescheide, maximal drei Jahre alt

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Die Förderrichtlinie wird zeitnah veröffentlicht.

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