Kurztext
Förderanträge sind voraussichtlich ab Mai 2026 online möglich. Die Förderung kann rückwirkend beantragt werden. Entscheidend ist das Datum der Neuzulassung nach dem 01.01.2026. Bitte entnehmen Sie aktuelle Informationen der Webseite des BMUKN unter weiterführende Links.
Die neue E-Auto-Förderung unterstützt Privatpersonen beim Kauf oder beim Leasing eines erstmals im Inland zugelassenen Neufahrzeugs der EU-Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb sowie bestimmten Fahrzeugen mit extern aufladbarem Hybridantrieb (Plug-in-Hybride oder sogenannte Range-Extender).
Volltext
Förderfähig sind Fahrzeuge, die nach dem 01.01.2026 neu zugelassen werden.
Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden nur dann gefördert, wenn die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
Die Details der Berechnungsgrundlage bei der Ermittlung des Zuschusses, das Vorgehen für Antragsteller ohne Einkommenssteuerbescheid sowie die genaue Berücksichtigung von Kindern werden zeitnah im Rahmen der Förderrichtlinie veröffentlicht.