Förderprogramm

Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Naturschutz

Konstantinstraße 110

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Erprobungs- und Entwicklungsvorhaben im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Ihr Vorhaben, das neue und erprobte Technologien und Verfahren im Bereich Naturschutz und Landschaftspflege anwendet. Sie schützen, pflegen oder entwickeln mit Ihrem Vorhaben Natur und Landschaft im besiedelten und unbesiedelten Bereich.

Sie bekommen die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses richtet sich einerseits nach der Art Ihres Vorhabens und andererseits nach der Art der Antragstellenden. Die Zuwendung wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt.

Ihre Projektskizzen und Anträge richten Sie bitte an das Bundesamt für Naturschutz.

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