Förderprogramm

Forschungsförderung zur nuklearen Sicherheit

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH

Schwertnergasse 1

50667 Köln

Weiterführende Links:
Reaktorsicherheitsforschung Das Kompetenzfeld Entsorgungsforschung des PTKA

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Arbeiten der anwendungsorientierten Grundlagenforschung in den Bereichen der Reaktorsicherheitsforschung sowie der Entsorgungs- und Endlagerforschung.

Sie erhalten die Förderung für Projekte zu Forschungsarbeiten in den folgenden Bereichen:

  • A Reaktorsicherheitsforschung
    • A1 Prüfung und Bewertung der Sicherheit von Komponenten und Strukturen
    • A2 Nachweisverfahren zur Beherrschung von Transienten, Stör- und Unfällen
    • A3 Wechselwirkung Mensch-Technik und probabilistische Sicherheitsanalysen
  • B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle
    • B1 Verlängerte Zwischenlagerung
    • B2 Abfallbehandlungs- und Konditionierungsoptionen für die Endlagerung
    • B3 Behandlungs- und Entsorgungsoptionen
  • C Endlagerforschung
    • C1 Standortauswahl
    • C2 Sicherheits- und Endlagerkonzepte; Endlagertechnik und (geo-)technische Barrieren
    • C3 Sicherheitsnachweis
  • D Forschung zu Querschnittsfragen
    • D1 Wissens- und Kompetenzmanagement
    • D2 Sozio-technische Fragestellungen
    • D3 Kernmaterialüberwachung (Safeguards)

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten als Zuschuss
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Förderverfahren ist zweistufig. Bitte reichen Sie in der 1. Stufe Ihre Projektskizze bei dem beauftragten Projektträger ein.

Für die Forschungsgebiete „A Reaktorsicherheitsforschung“ und „B Forschung zur verlängerten Zwischenlagerung und Behandlung hochradioaktiver Abfälle“ ist die Gesellschaft für Anlagen- und Reaktorsicherheit (GRS) gGmbH verantwortlich und für die Forschungsgebiete „C Endlagerforschung“ der Projektträger Karlsruhe (PTKA). Forschungsvorhaben zu „D Querschnittsfragen“ bearbeitet der je nach inhaltlichem Schwerpunkt für das Forschungsgebiet zuständige Projektträger.

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