Förderprogramm

Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Smart Cities & Regionen
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune, Hochschule, Forschungseinrichtung, Bildungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Stresemannstraße 69 – 71

10963 Berlin

Weiterführende Links:
ZUG – Informationsseite zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels
vom: 06.11.2024
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz
BAnz AT 04.12.2024 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Förderaufruf im Rahmen der Förderrichtlinie Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierten Lösungen
vom: 24.02.2025
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz

Im Rahmen der Förderrichtlinie "Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels" (DAS) öffnet vom 15.05.2025 bis zum 15.08.2025 ein neues Förderfenster zu Maßnahmen des Natürlichen Klimaschutzes und naturbasierter Lösungen. Das Verfahren im Förderschwerpunkt A.1 ist einstufig. Anträge können im Zeitraum vom 15.05.2025 bis 15.08.2025 über das easy-Online Portal (siehe weiterführende Links) eingereicht werden.

Weblink zum Förderaufruf

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