Förderprogramm

Natürlicher Klimaschutz in kommunalen Gebieten

Förderprogramm aktiv, Antragsstellung derzeit nicht möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH

Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – Ländliche Kommunen

Stresemannstraße 69 – 71

10963 Berlin

Weiterführende Links:
Aktionsprogramm Natürlicher Klimaschutz – Ländliche Kommunen easy-Online – Elektronisches Formularsystem für Anträge, Angebote und Skizzen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie als Kommune oder kommunaler Zweckverband den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) fördert Maßnahmen, die den allgemeinen Zustand der Ökosysteme in Deutschland verbessern, ihre Klimaschutzleistung stärken und einen dauerhaften Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Sie erhalten die Förderung für Einzel- und Verbundprojekte, wenn Sie Maßnahmen auf öffentlichen, nicht wirtschaftlich genutzten Flächen durchführen.

Gefördert werden vor allem investive Maßnahmen und solche, die Synergien zwischen dem Klimaschutz, dem Erhalt oder der Stärkung der biologischen Vielfalt sowie der Steigerung der Attraktivität von ländlichen Gebieten nutzen:

  • naturnahe und biodiversitätsfördernde Begrünung in Dörfern und Städten in ländlichen Regionen einschließlich Sicherung von Altbäumen, Anlage von Wegbegrünung oder Blühstreifen oder Pflanzung klimaresistenter, standortheimischer und nicht invasiver Bäume,
  • ökologische Aufwertung, Vernetzung oder Renaturierung von extensiv zu nutzenden Flächen in der freien Landschaft, einschließlich Schaffung und Aufwertung von artenreichen Grünlandbeständen oder die Anpflanzung und Pflege von Streuobstbeständen,
  • Anlage von Wegrainen und Säumen mit Hecken, Gehölzen und Alleen in Orten und der freien Landschaft,
  • Maßnahmen zum Wasserrückhalt in der Landschaft und zur Renaturierung von Fließ- und Stillgewässern, einschließlich Rück- und Umbau von Entwässerungseinrichtungen und längerfristige Stabilisierung beziehungsweiseWiederherstellung grundwasserbeeinflusster Lebensräume, Anbindung von Auenflächen, Erhalt und Anlage von natur­nahen und biodiversitätsfördernden Teichlandschaften, Rückhalt und Speicherung von Niederschlagswasser mittels naturbasierter Lösungen,
  • Entsiegelung von Böden zur Wiederherstellung der natürlichen Bodenfunktionen.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt normalerweise 80 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Als finanzschwache Kommune können Sie eine erhöhte Förderquote von bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Das Antragsverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizze bitte bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ein.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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