Förderprogramm

Förderung für Beratungsleistungen zu Wiedervernässung, Nutzungsmöglichkeiten und betrieblichen Umsetzungskonzepten (Palu) (AKN)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Landwirtschaft & Ländliche Entwicklung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Privatperson, Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN)

Ansprechpunkt:

Landwirtschaftliche Rentenbank (LR)

Theodor-Heuss-Allee 80

60486 Frankfurt am Main

Weiterführende Links:
Informationsseite zu Fördermodul 1 (externer Link) Informationsseite zum Förderprogramm (externer Link) Anmeldeportal der Rentenbank (externer Link) FAQ zum Förderprogramm (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Möchten Sie Ihre Moorböden wiedervernässen oder nass bewirtschaften? Sie können einen Zuschuss für Beratungen durch Experten erhalten. Das Programm übernimmt Ihre Beratungskosten mit bis zu 30.000 EUR.

Volltext

Sind Sie Eigentümer oder Bewirtschafter von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen oder möchten sich zu den Möglichkeiten einer Wiedervernässung beraten lassen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten.

Für die fachliche Vorbereitung und Planung können Sie eine finanzielle Förderung erhalten.

Die Förderung unterstützt Sie in 2 unterschiedlichen Schwerpunkten:

  • 1. Beratung zur Wiedervernässung: Dieser Schwerpunkt richtet sich an Sie als Flächeneigentümerin oder Flächeneigentümer. Fachleute prüfen für Sie gutachterlich, ob Ihre Moorbodenflächen für eine dauerhafte Wiedervernässung geeignet sind. Sie erhalten detaillierte Untersuchungen zu den Rahmenbedingungen. Die Beratung zeigt Ihnen auf, welche konkreten Schritte für eine Umsetzung nötig sind. Sie können sich einzeln oder gemeinsam mit anderen Flächeneigentümern beraten lassen.
  • 2. Beratung zu nassen Nutzungsoptionen: Dieser Teil ist für Sie als Bewirtschafterin oder Bewirtschafter konzipiert. Sie erfahren, welche Möglichkeiten der nassen Bewirtschaftung für Ihren Betrieb bestehen. Berater ermitteln für Sie mögliche Gewinne und Erlöse. Zudem kalkulieren die Experten die anfallenden Kosten für Ihre Betriebsumstellung. Ziel dieser Beratung ist ein konkretes betriebliches Umsetzungskonzept. Dies hilft Ihnen, Ihren Betrieb wirtschaftlich stabil umzustellen. Auch hier können Sie sich alleine oder im Verbund mit anderen Betrieben beraten lassen.

Sie erhalten die Förderung als nicht rückzahlbaren Zuschuss in Form einer Vollfinanzierung. Die maximale Fördersumme hängt von der Größe Ihrer Moorbodenfläche ab:

  • 15.000 EUR bei einer Fläche zwischen 5 und 50 Hektar
  • 25.000 EUR bei einer Fläche zwischen 50 und 200 Hektar
  • 30.000 EUR bei einer Fläche von mehr als 200 Hektar

Sie können jedoch keine Förderung erhalten, wenn Sie sich zur Bewirtschaftung nach einer bereits erfolgten Wiedervernässung beraten lassen möchten.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie können die Förderung in einem zweistufigen Verfahren beantragen.

1. Stufe:

  • Sie reichen eine Interessenbekundung elektronisch über das Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank ein (siehe weiterführende Links). Hierfür müssen Sie ein Identifizierungsverfahren und Legitimierungsverfahren durchlaufen.

2. Stufe:

  • Wenn Ihre Interessenbekundung ausgewählt wird, erhalten Sie eine Einladung zur Antragstellung.
  • Sie stellen den förmlichen Zuschussantrag dann innerhalb eines festgelegten Zeitraums über das Online-Portal der Landwirtschaftlichen Rentenbank (siehe weiterführende Links).
  • Nach der Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie einen Bescheid. Sie rufen die bewilligten Mittel anschließend im Rahmen eines Anforderungsverfahrens ab.

Fristen

Für die Einreichung der Interessenbekundung für diese Beratungsleistungen gilt ein festgelegter Zeitraum für ein geschlossenes Auswahlverfahren vom 29.06.2026 bis zum 15.09.2026. Wenn Sie nach erfolgreicher fachlicher Bewertung zur zweiten Stufe zugelassen werden, teilt Ihnen die Bewilligungsstelle in der Einladung eine individuelle und zwingend einzuhaltende Frist für Ihren förmlichen Zuschussantrag mit.

rechtliche Voraussetzungen

Folgende rechtliche Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sie sind Flächeneigentümerin beziehungsweise Flächeneigentümer oder Sie bewirtschaften die Fläche.
  • Ihre Moorbodenfläche ist mindestens 5 Hektar groß.
  • Sie haben mit dem Vorhaben vor der Bewilligung noch nicht begonnen.
  • Sie beauftragen nachweislich qualifizierte Dienstleister nach wettbewerblichen Gesichtspunkten.
  • Bei eigentumsübergreifenden oder betriebsübergreifenden Beratungen: Sie haben eine Kooperationsvereinbarung mit Ihren Partnern geschlossen.

Ausschlussgründe:

  • Sie können keine Förderung erhalten, wenn über Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wurde.
  • Sie erhalten keine Förderung, wenn Sie gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen haben.
  • Unternehmen in Schwierigkeiten sind von der Förderung ausgeschlossen.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Für die 1. Stufe:

  • Interessenbekundung

Für die 2. Stufe:

  • Zuschussantrag
  • Bei Beantragung einer individuellen Beratung: Eine schriftliche Erklärung über alle erhaltenen De-minimis-Beihilfen der vergangenen 3 Jahre
  • Bei gemeinsamer Beratung: Kooperationsvereinbarung

Für den Abruf der Mittel und nach Abschluss:

  • Mindestens drei Angebote von Dienstleistern und eine Dokumentation des Auswahlverfahrens
  • Verwendungsnachweis inklusive Sachbericht, zahlenmäßigem Nachweis und tabellarischer Belegübersicht (Belegliste)

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Förderrichtlinie „Maßnahmen zur dauerhaften und weitgehenden Wiedervernässung land- und forstwirtschaftlich genutzter Moorböden und zur Unterstützung der land- und forstwirtschaftlichen Nutzung wiedervernässter Moorbodenflächen“ (Förderrichtlinie Palu)
vom: 16.04.2026
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit
BAnz AT 03.06.2026 B8

Weblink zur Förderrichtlinie

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