Kurztext
Möchten Sie Moorböden durch ein gezieltes Wassermanagement wiedervernässen? Der Bund fördert Planung, Gutachten und technische Umsetzung Ihrer Vorhaben mit einem Zuschuss von bis zu 100 %. Dies gilt für Eigentümer, Verbände und Behörden ab einer Fläche von 5 Hektar.
Volltext
Sind Sie Eigentümer von landwirtschaftlich oder forstwirtschaftlich genutzten Moorbodenflächen oder möchten die Voraussetzungen für eine dauerhafte Wiedervernässung schaffen? Dann können Sie eine finanzielle Förderung vom Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) erhalten. Die Förderung unterstützt Sie bei der Planung und bei der baulichen Umsetzung.
Die Förderung unterscheidet 2 Schwerpunkte:
- 1. Fachliche, planerische und rechtliche Voraussetzungen: Hierunter fallen rein vorbereitende Maßnahmen. Sie können Ausgaben für Umsetzungskonzepte und hydrologische Gutachten fördern lassen. Auch Kosten für Genehmigungsverfahren und Informationsveranstaltungen werden übernommen. In begründeten Ausnahmefällen wird die Sicherung von Flächen durch Landtausch oder Flächenankauf gefördert. Dieser Teil richtet sich an Flächeneigentümer, Wasserverbände, Bodenverbände sowie Gebietskörperschaften.
- 2. Technische und hydrologische Voraussetzungen: Hierbei geht es um die bauliche Umsetzung auf der Fläche. Sie können bauliche Maßnahmen wie Erdarbeiten und Flächennivellements fördern lassen. Auch die Errichtung oder Sanierung von wasserbaulichen Anlagen wird unterstützt. Ebenso können Sie den Rückbau von störenden Infrastrukturen fördern lassen. Dieser Teil richtet sich an Flächeneigentümer, Wasserverbände und Bodenverbände.
Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 % Ihrer förderfähigen Ausgaben. Ihre geplanten Maßnahmen müssen bestimmte Mindestwasserstände ermöglichen. Diese richten sich nach den Vernässungsstufen 1 oder 2.
- Stufe 1 entspricht einem Jahresmittelwasserstand bis zu 10 Zentimetern unter der Geländeoberfläche.
- Stufe 2 erfordert einen Wasserstand bis zu 20 Zentimetern unter der Geländeoberfläche.