Förderprogramm

Innovationsförderung im Verbraucherschutz

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch)
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Verband/Vereinigung, Hochschule, Forschungseinrichtung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)

Projektträger BLE – Innovationsförderung

Deichmanns Aue 29

53179 Bonn

Weiterführende Links:
Innovationen im rechtlichen und wirtschaftlichen Verbraucherschutz Die Bundesregierung – easy-Online: Elektronisches Formularsystem

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie zum Thema Verbraucherschutz in Recht und Wirtschaft forschen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) unterstützt Sie bei innovativen Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zum Thema Verbraucherschutz.

Förderfähig sind insbesondere folgende Maßnahmen:

  • Untersuchungen, Forschung, Konzeptionsentwicklungen und -erprobungen sowie weitere Innovationsmaßnahmen zu den gesellschaftlichen, strukturellen, prozessoralen und rechtlichen Rahmenbedingungen für Innovationen sowie Identifizierung von künftigen Innovationsfeldern im Verbraucherschutz, in der Verbraucherpolitik, im Verbraucher- und Anbieterverhalten, zum nachhaltigen Konsum und und Ähnliches,
  • Vorhaben zur Steigerung der wissenschaftlichen Grundlagen und zur Gestaltung verbraucherpolitischer Maßnahmen in den verschiedenen Markt-, Rechts- und verbrauchernahen Gesellschaftsbereichen sowie
  • agile Formen der Verbraucherbeteiligung an Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsprozessen sowie bei der Gestaltung verbraucherorientierter politischer Maßnahmen.

Sie erhalten einen Zuschuss für einen Zeitraum von bis zu 3 Jahren.

Die Höhe der Förderung beträgt maximal 500.000 EUR pro Projekt.

Sie stellen Ihren Antrag entweder im Call-Verfahren oder im Einzelfall-Verfahren.

  • Im Call-Verfahren werden für einzelne Förderschwerpunkte gesonderte Förderaufrufe veröffentlicht. Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Förderantrag reichen Sie bitte im Rahmen eines Förderaufrufs bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ein.
  • Im Einzelfall-Verfahren erfolgt die Antragstellung zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze bei dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Für die Erstellung Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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