Förderprogramm

Alternative Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

Geschäftsbereich Energie, Verkehr, Infrastruktur (EVI)
Forschungszentrum Jülich GmbH

Lützowstraße 109

10785 Berlin

Weiterführende Links:
Busse mit alternativen Antrieben Förderung alternativer Antriebe von Bussen im Personenverkehr

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Ihre Busse zugunsten von klimafreundlichen alternativen Antrieben umrüsten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Maßnahmen zur Marktaktivierung und zum Markthochlauf von Bussen mit alternativen, klimaschonenden Antrieben.

Gefördert werden

  • Beschaffung sowie Umrüstung von Bussen:
    • batterieelektrische Antriebe, beispielsweise Batteriebusse auch mit Brennstoffzelle als Range-Extender und Batterie-Oberleitungsbusse
    • brennstoffzellenbasierte Antriebe: Brennstoffzellenbusse
    • Antriebe, die bilanziell zu 100 Prozent mit aus Biomasse erzeugtem Methan betrieben werden (Gasbusse)
  • Beschaffung von nicht öffentlicher Infrastruktur zum Einsatz der Fahrzeuge mit folgenden Eigenschaften:
    • Infrastruktur, die das Aufladen der Batterieeinheiten gewährleistet
    • Betankungsinfrastruktur für Brennstoffzellenbusse
    • Betankungsinfrastruktur für Gasbusse
    • Wartungsinfrastruktur, die zusätzlich für den Betrieb der Busse mit alternativen Antrieben angeschafft werden muss
  • Erstellung von Studien und Analysen zu Einsatzmöglichkeiten von Bussen mit alternativen Antrieben.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses hängt von Ihrem Vorhaben ab:

  • Beschaffung und Umrüstung von Bussen: bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben,
  • zugehörige Infrastruktur für den Einsatz der Busse: bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, 
  • Erstellung von Studien und Analysen: bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.

Bei Investitionen in die Infrastruktur sowie bei Studien und Analysen können Sie als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie bitte Ihre Projektskizze ein. Bitte beachten Sie die aktuellen Förderaufrufe.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und Ihres Antrags nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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