Förderprogramm

Anschubfinanzierung von regelmäßigen Großraum- und Schwerguttransporten auf Bundeswasserstraßen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Umwelt- & Naturschutz, Unternehmensfinanzierung
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS)

Am Propsthof 51

53121 Bonn

Weiterführende Links:
WSV – Informationen zur Anschubfinanzierung regelmäßiger Großraum- und Schwertransporte

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie regelmäßig Großraum- und Schwerguttransporte (GST) im Linienverkehr mit Schiffen auf deutschen Bundeswasserstraßen durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei der Verlagerung des Güterverkehrs auf die Wasserstraße.

Gefördert werden ein regelmäßig betriebener GST-Linienverkehr mit Schiffen. Der Linienverkehr muss mindestens zwischen 2 Umschlagorten an Wasserstraßen eingerichtet sein und in einem regelmäßigen Rhythmus angeboten werden, mit mindestens 1 bis 2 Fahrten pro Monat.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Anträge stellen Sie bitte vor Beginn der zu fördernden Maßnahme bei der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS).

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