Förderprogramm

Autonomes und vernetztes Fahren in öffentlichen Verkehren

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Digitalisierung, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Unternehmen, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Referat DK 20
Digitalisierung in der Mobilität, Autonomes Fahren, ITS

Invalidenstraße 44

10115 Berlin

Weiterführende Links:
Forschungsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie anwendungsorientiert im Bereich des autonomen und vernetzten Fahrens im Straßenverkehr forschen und entwickeln, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihr anwendungsnahes Projekt zur Weiterentwicklung des Mobilitätssystems durch Automatisierung und digitale Vernetzung.

Gefördert werden komplexe, anwendungsorientierte Vorhaben zu praxistauglichen Lösungen für konkrete Mobilitätsbedarfe, insbesondere zu den folgenden Themen:

  • autonome und vernetzte Mobilität im öffentlichen Verkehr im städtischen und im ländlichen Bereich,
  • autonome und vernetzte Mobilität in Güterverkehr und Logistik,
  • Interaktion zwischen Fahrzeug, Passagieren und Umwelt,
  • neue Transportmittel, beispielsweise Transportroboter,
  • Kombination und Vernetzung mit anderen Verkehrsmitteln, insbesondere auf anderen Verkehrsträgern,
  • Überwachung und Unterstützung fahrerloser Fahrzeuge durch eine Technische Aufsicht, auch mittels fahrzeugexterner Infrastruktur,
  • Nutzung von Methoden der Künstlichen Intelligenz und des maschinellen Lernens.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Der Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. Für die Erstellung von wissenschaftlichen Studien sind die zuwendungsfähigen Kosten beziehungsweise Ausgaben auf EUR 200.000 (maximaler Förderanteil EUR 100.000) begrenzt.

Das Förderverfahren ist zweistufig. In der 1. Stufe reichen Sie Ihre Projektskizzen ein. Sie können Ihre Projektskizze nur im Rahmen eines gesonderten Förderaufrufs einreichen. Förderaufrufe werden zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.

In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen. Für die Erstellung Ihrer Projektskizze und förmlichen Förderanträge nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online.

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