Förderprogramm

Betriebliches Mobilitätsmanagement

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Arbeit, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune, Öffentliche Einrichtung, Verband/Vereinigung
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34

50672 Köln

Weiterführende Links:
Informationen zum Verfahren Beratungspool für den Schwerpunkt Initialförderung easy-Online: Elektronisches Formularsystem (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Projekte des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Verringerung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors.

Gefördert werden Ihre Einzel- und Verbundprojekte in 3 inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Im Rahmen der Innovationsförderung werden innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement gefördert, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.
  • Im Rahmen der Breitenförderung werden effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements gefördert, die eine breite Wirkung für das betriebliche Mobilitätsmanagement in Betrieben besitzen.
  • Im Rahmen der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich an Betriebe mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können eine Listung nach Eignungsprüfung beantragen.

Mit gesonderten Förderaufrufen werden Sie zum Einreichen von Projektskizzen und zur Antragstellung aufgefordert. Mit diesen Förderaufrufen werden die Förderung und einzelne Regelungen ergänzt, angepasst oder konkretisiert.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt für die jeweiligen Schwerpunkte im Einzelnen:

  • Innovationsförderung: Sie erhalten für Ihre Vorhaben mit einer Fördersumme ab mindestens 200.000 EUR (Bagatellgrenze) eine Anteilfinanzierung, die auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
  • Breitenförderung: Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung mit einem Höchstbetrag von maximal 60.000 EUR bezogen auf die Investitionsmehrkosten.
  • Initialförderung: Sie erhalten einen Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5.000 EUR.

Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Schwerpunkt und ist im Schwerpunkt Innovationsförderung zweistufig und in den Schwerpunkten Breitenförderung und Initialförderung einstufig. Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren Antrag reichen Sie bitte bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.

Für Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren förmlichen Förderantrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).

Zusatzinfos 

Fristen

Die Einreichung der Projektskizze und aller Anlagen war über das elektronische Antrags-und Angebotssystem des Bundes bis zum 11.08.2025 möglich (Ausschlussfrist).

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts,
  • natürliche Personen,
  • Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen sowie
  • die jeweiligen Kommunen für kommunale Eigenbetriebe ohne eigene Rechtspersönlichkeit.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung der Zuwendung ihren Hauptsitz in der Europäischen Union sowie eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Sie dürfen mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen haben.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation sowie ausreichende personelle und finanzielle Kapazitäten zur Durchführung des Projekts.
  • Die spätere Verwertung der Ergebnisse haben Sie in Form eines Verwertungsplans dokumentiert, den Sie vorlegen können.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“
vom: 10.04.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 22.04.2024 B1

Weblink zur Förderrichtlinie (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

Bekanntmachung Fünfter Förderaufruf zur Förderrichtlinie „Betriebliches Mobilitätsmanagement“ vom 10. Juli 2025 Schwerpunkt „Innovationsförderung“
vom: 10.07.2025
Bundesministerium für Verkehr

Die Einreichung der Projektskizze und aller Anlagen war über das elektronische Antrags-und Angebotssystem des Bundes bis zum 11.08.2025 möglich (Ausschlussfrist).

Weblink zum 5. Förderaufruf (PDF, externer Link, nicht barrierefrei)

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