Kurztext
Wenn Sie Maßnahmen für eine nachhaltige Mobilität in Betrieben, Unternehmen und Kommunen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Volltext
Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Projekte des betrieblichen Mobilitätsmanagements zur Verringerung umwelt- und klimaschädlicher Emissionen des Verkehrssektors.
Gefördert werden Ihre Einzel- und Verbundprojekte in 3 inhaltlichen Schwerpunkten:
- Im Rahmen der Innovationsförderung werden innovative Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement gefördert, die Demonstrationscharakter haben und als wichtige Impulse für anwendungsorientierte Zukunftslösungen dienen.
- Im Rahmen der Breitenförderung werden effektive Standardmaßnahmen des Betrieblichen Mobilitätsmanagements gefördert, die eine breite Wirkung für das betriebliche Mobilitätsmanagement in Betrieben besitzen.
- Im Rahmen der Initialförderung wird die Erarbeitung standortspezifischer Konzepte im Betrieblichen Mobilitätsmanagement anhand von standardisierten Beratungsleistungen gefördert, begleitet durch eignungsgeprüfte Beraterinnen und Berater. Die Initialförderung richtet sich an Betriebe mit keinen oder geringen Vorerfahrungen im Bereich Mobilitätsmanagement. Interessierte Mobilitätsberaterinnen und Mobilitätsberater können eine Listung nach Eignungsprüfung beantragen.
Mit gesonderten Förderaufrufen werden Sie zum Einreichen von Projektskizzen und zur Antragstellung aufgefordert. Mit diesen Förderaufrufen werden die Förderung und einzelne Regelungen ergänzt, angepasst oder konkretisiert.
Sie erhalten die Förderung als Zuschuss. Die Höhe beträgt für die jeweiligen Schwerpunkte im Einzelnen:
- Innovationsförderung: Sie erhalten für Ihre Vorhaben mit einer Fördersumme ab mindestens 200.000 EUR (Bagatellgrenze) eine Anteilfinanzierung, die auf einen Höchstbetrag begrenzt wird.
- Breitenförderung: Sie erhalten die Förderung als Anteilfinanzierung mit einem Höchstbetrag von maximal 60.000 EUR bezogen auf die Investitionsmehrkosten.
- Initialförderung: Sie erhalten einen Zuschuss für die Beratung als Festbetragsfinanzierung in Höhe von maximal 5.000 EUR.
Das Antragsverfahren richtet sich nach dem jeweiligen Schwerpunkt und ist im Schwerpunkt Innovationsförderung zweistufig und in den Schwerpunkten Breitenförderung und Initialförderung einstufig. Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren Antrag reichen Sie bitte bei dem Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) ein.
Für Ihre Projektskizze beziehungsweise Ihren förmlichen Förderantrag nutzen Sie bitte das elektronische Antragssystem easy-Online (siehe weiterführende Links).