Förderprogramm
- Förderart:
- Zuschuss
- Förderbereich:
- Infrastruktur, Mobilität
- Fördergebiet:
- bundesweit
- Förderberechtigte:
- Unternehmen
- Fördergeber:
-
Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)
- Ansprechpunkt:
-
Heinemannstraße 6
53175 Bonn
- Weiterführende Links:
- Eisenbahn-Bundesamt – Informationsseite zur Förderung
Rechtsgrundlage
Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af-TP)
vom: 21.05.2024
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 28.06.2024 B6
Weblink zur Förderbekanntmachung
Ausführungsbestimmungen des Eisenbahn-Bundesamtes zur Richtlinie zur Förderung des Schienengüterverkehrs über eine anteilige Finanzierung der genehmigten Trassenentgelte (af- TP)
vom: 10.12.2018
Eisenbahn-Bundesamt
Stand: 07.04.2020
Der Förderantrag ist jeweils innerhalb von 2 Wochen nach Genehmigung der Entgeltliste für die die am zweiten Samstag des Dezembers jeden Jahres beginnende Netzfahrplanperiode zu stellen. Für den förderfähigen Zeitraum der Netzfahrplanperiode 2018 sowie die Netzfahrplanperiode 2019 kann der Förderantrag innerhalb von zwei Wochen nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie gestellt werden.