Förderprogramm

Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)

Förderprogramm aktiv, Antragstellung nicht mehr möglich 

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Schloßplatz 9

26603 Aurich

Weiterführende Links:
Informationen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (externer Link) Informationen zur Antragstellung (externer Link)

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen erforschen oder in diesem Bereich investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.

Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben:

  • Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen.
  • FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 % Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Investitionsvorhaben maximal EUR 15 Millionen EUR (15.000.000 EUR).
  • FuEuI-Vorhaben wird der Höchstbetrag begrenzt.

Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und für FuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze auf Grundlage von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

Zusatzinfos 

Verfahrensablauf

Sie durchlaufen für die Beantragung der Förderung die folgenden Schritte:

  • Vorbereitung: Sie informieren sich über die spezifischen Förderaufrufe für Bodenstrom, PCA (Pre-Conditioned Air) oder FuEuI (Forschung, Entwicklung und Innovation).
  • Antragstellung: Sie reichen Ihren Antrag sowie alle erforderlichen Unterlagen elektronisch über das Portal „easy-Online“ (siehe weiterführenden Link) ein.
  • Prüfung: Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen prüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit und die Einhaltung der Kriterien.
  • Bescheid: Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid über die Bewilligung oder Ablehnung der Förderung.

Fristen

  • Die Antragstellung für die spezifischen Aufrufe ist bereits beendet.

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind für

  • Investitionsvorhaben:
    • natürliche Personen und
    • juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts.
  • FuEuI-Vorhaben:
    • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
    • Gebietskörperschaften,
    • Hochschulen und
    • außeruniversitäre Forschungseinrichtungen.

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft:

  • Antragstellende müssen eine Betriebsstätte oder eine Niederlassung in Deutschland haben.
  • Antragstellende für Investitionsvorhaben müssen Eigentümerin oder Eigentümer der zu fördernden alternativen Systeme zur klima- und umweltfreundlichen Bodenstromversorgung an Flughäfen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden.
  • Ihr Vorhaben wird grundsätzlich mit positive Realisierungsaussichten eingeschätzt.
  • Sie haben mit Ihrem Vorhaben noch nicht begonnen.
  • Ihre Gesamtfinanzierung des Vorhabens und Ihre finanzielle Leistungsfähigkeit ist nachweislich gesichert.
  • Sie beginnen mit Ihrem Vorhaben binnen 6 Monaten ab Erlass des Zuwendungsbescheids.

weitere Informationen

Erforderliche Unterlagen

Bitte bereiten Sie für Ihren Antrag folgende Dokumente vor:

  • Bei Investitionsvorhaben: Eine detaillierte technische Beschreibung des Vorhabens am jeweiligen Flughafenstandort.
  • Bei FuEuI-Vorhaben (Forschung, Entwicklung und Innovation): Fachspezifische Skizzen zur Erläuterung des Innovationsgehalts.
  • Finanzierungsplan: Eine Aufstellung der voraussichtlichen Investitionsausgaben oder Projektkosten.
  • Eigentumsnachweis: Unterlagen, die belegen, dass Sie Eigentümer der Anlagen werden.

Alle Unterlagen müssen Sie elektronisch über das System „easy-Online“ einreichen.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Richtlinie über Zuwendungen zur Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen mit Strom und klimatisierter Luft (Bodenstrom-Richtlinie)
vom: 19.01.2026
Bundesministerium für Verkehr (BMV)
BAnz AT 21.01.2026 B5

Weblink zur Bekanntmachung

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