Förderprogramm

Alternative Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen (Bodenstrom-Richtlinie)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Forschungseinrichtung, Hochschule, Kommune
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Schloßplatz 9

26603 Aurich

Weiterführende Links:
Förderung alternativer Technologien für die klima- und umweltfreundliche Versorgung von Luftfahrzeugen mit Bodenstrom an Flughäfen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie die bodenseitige Ausrüstung von Verkehrsflughäfen mit umweltfreundlichen Bodenstromanlagen erforschen oder in diesem Bereich investieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt umweltfreundliche Bodenstromanlagen, für deren Nutzung keine anderweitige rechtliche Verpflichtung besteht.

Gefördert werden Investitionsvorhaben mit stationären und mobilen umweltfreundlichen Bodenstromanlagen zur Versorgung von Luftfahrzeugen (GPUs) an Flughäfen sowie FuEuI-Vorhaben:

  • Bodenstromanlagen: Investitionen in stationäre Bodenstromanlagen sowie in mobile, elektrisch betriebene Ground Power Units (e-GPUs) mit Batterie oder Brennstoffzelle, inklusive deren Lade- oder Betankungsinfrastrukturen.
  • FuEuI-Vorhaben: Einzel- und Verbundvorhaben für die Bodenstromversorgung von Luftfahrzeugen an Flughäfen im Technologiefeld der Wasserstoff- und Brennstoffzellentechnologie oder für batterieelektrische Lösungen und deren Ladetechnik in den Bereichen „Demonstration“, „Innovation“ und „Marktvorbereitung“ im Sinne einer „experimentellen Entwicklung“.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie meistens 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.
  • Investitionsvorhaben maximal EUR 15 Mio.
  • FuEuI-Vorhaben wird der Höchstbetrag begrenzt.

Das Antragsverfahren ist für Investitionsvorhaben einstufig und für FuEuI-Vorhaben zweistufig. Für Investitionsvorhaben und für FuEuI-Vorhaben werden Förderaufrufe zu unterschiedlichen Zeitpunkten veröffentlicht.

In der 1. Stufe reichen Sie Ihren Antrag bzw. Ihre Projektskizze auf Grundlage von Förderaufrufen zu festgelegten Terminen bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein. In der 2. Verfahrensstufe werden Sie für Ihre positiv bewertete Projektskizze aufgefordert, einen förmlichen Förderantrag vorzulegen.

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