Förderprogramm

Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen (BordstromTech II)

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Referat III.5 (Förderprogramm Bordstrom)

Schloßplatz 9

26603 Aurich

Weiterführende Links:
Marktaktivierung alternativer Technologien für die umweltfreundliche
Bordstrom- und mobile Landstromversorgung von See- und Binnenschiffen

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie in umweltfreundliche Energieversorgung von See- und Binnenschiffen investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Zuschüsse erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Ihre Investitionen zur Marktaktivierung alternativer Technologien für umweltfreundliche Bordstrom- und mobile Landstromsysteme von See- und Binnenschiffen.

Gefördert werden Investitionen für eine bordseitige Aus- und Umrüstung. Es können folgende Systeme zum Einsatz kommen:

  • Energiespeicher einschließlich erforderlicher Systeme für die Speicherung von Landstrom und/oder zur Nutzung alternativer Kraftstoffe,
  • Energiewandler,
  • Plug-In Systeme,
  • Stromübergabesysteme sowie auch
  • Systemkombinationen der genannten Systeme.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

Die Höhe des Zuschusses beträgt für:

  • Bordstromversorgungssysteme oder mobile Landstromversorgungssysteme zur Eigenversorgung von Schiffen: 40 Prozent der zuwendungsfähigen umweltschutzbedingten Investitionsmehrausgaben. Für kleine Unternehmen ist die Förderquote 20 Prozent und für mittlere Unternehmen 10 Prozent höher und
  • für mobile Landstromversorgungssysteme als hafenseitiges Infrastrukturangebot: 80 Prozent der zuwendungsfähigen Investitionsausgaben. Der Höchstbetrag für die Modernisierungsmaßnahme in Seehäfen liegt bei EUR 5 Millionen und für Modernisierungsmaßnahme in Binnenhäfen bei EUR 2 Millionen.

Das Antragsverfahren ist einstufig. Ihren Antrag reichen Sie bitte vor Beginn des Vorhabens bis spätestens 3 Kalendermonate vor Auslaufen der Geltungsdauer der Richtlinie bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) ein.

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