Förderprogramm

Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Digitalisierung, Mobilität, Infrastruktur
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV)

Referat III.3

Schloßplatz 9

26603 Aurich

Tel: +49 4941 602-769 (Montag bis Donnerstag 09:00 – 15:00 Uhr, Freitag 09:00 – 13:00 Uhr)

Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) (externer Link)

Weiterführende Links:
Weiterführende Informationen zur ERTMS‑Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen (externer Link) Fragen und Antworten rund um das Thema ERTMS (externer Link)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung der ERTMS-Ausrüstung von Bestandsfahrzeugen
vom: 15.07.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.07.2026 B3

Weblink zur Förderrichtlinie

Die Anträge sind über die Förderzentrale Deutschland zu stellen. Zur Einreichung der Anträge ist eine Anmeldung mit der BundID oder über Mein Unternehmenskonto erforderlich.

Vollständige Anträge werden jeweils zum 01.03., 01.06., 01.09., und 01.12. eines jeden Jahres priorisiert.

Mit dem Vorhaben darf grundsätzlich erst nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheids begonnen werden. Ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn muss gesondert beantragt und genehmigt werden.
Die letzte Antragsmöglichkeit ist grundsätzlich der 30.06.2030.

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