Förderprogramm

Förderung der Sicherheit und der Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Beratung, Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Umwelt- & Naturschutz, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM)

Werderstraße 34

50672 Köln

Weiterführende Links:
BMDV Informationsseite zur Förderung "Umweltschutz und Sicherheit" BALM – Antragsportal des BMDV
Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie über die Förderung des Umweltschutzes und der Sicherheit in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 15.12.2015
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 05.01.2016 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Ersten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 12.12.2016
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 27.12.2016 B4

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Zweiten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 25.11.2022
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 15.12.2022 B6

Weblink zur Förderrichtlinie

Bekanntmachung der Dritten Änderung der Richtlinie über die Förderung der Sicherheit und Umwelt in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen
vom: 17.02.2025
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
BAnz AT 10.03.2025 B5

Weblink zur Förderrichtlinie

Die Anträge auf Förderung von Maßnahmen nach dieser Richtlinie sind ab Start des Antragszeitraums und spätestens bis zum Ablauf des 31. August des Jahres zu stellen, in dem mit der geförderten Maßnahme begonnen werden soll.

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