Förderprogramm

Forschungs- und Entwicklungsprojekte im Innovationsprogramm Straße

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)

Brüderstraße 53

51427 Bergisch Gladbach

Weiterführende Links:
bast - Bundesanstalt für Straßenwesen - Forschungsförderung

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie mit Ihrem innovativen Forschungsprojekt das System Straße leistungs- und zukunftsfähig mitgestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMDV) unterstützt Sie bei Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Rahmen des „Innovationsprogramms Straße“.

Sie erhalten die Förderung für Vorhaben der angewandten Forschung und Entwicklung in den Innovationsfeldern

  • sichere und verlässliche Straße,
  • intelligente Straße,
  • nachhaltige Straße.

Sie erhalten die Förderung als Zuschuss für einen Zeitraum von normalerweise bis zu 3 Jahren.

  • Als Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und als Forschungseinrichtung mit einem wirtschaftlichen Vorhaben erhalten Sie normalerweise 50 Prozent Ihrer förderfähigen Kosten.
  • Als kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Hierfür müssen Sie die Kriterien der EU für KMU erfüllen.
  • Als Hochschule oder außeruniversitäre Einrichtung können Sie bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben erhalten.

Es werden Förderbekanntmachungen mit thematischen Schwerpunkten zu den einzelnen Innovationsfeldern veröffentlicht. Im Rahmen dieser Förderbekanntmachungen können Sie Förderanträge einreichen. Abseits der Schwerpunkte können Sie Projektskizzen aus dem Themenkreis der Gesamtprogrammatik „Innovationsprogramm Straße“ einreichen.

Das Förderverfahren ist einstufig. Ihren Antrag stellen Sie bei der vom BMDV beauftragten Bewilligungsbehörde Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt).

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