Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Digitalisierung, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

TÜV Rheinland Consulting GmbH

Projektträger Innovative Hafentechnologien
Zentralbereich Forschungsmanagement

Am Grauen Stein

51105 Köln

Weiterführende Links:
TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH – Informationsseite zur Förderung "Innovative Hafentechnologien"

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich an einem Forschungsprojekt zu innovativen Hafentechnologien beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung oder Anpassung innovativer Hafentechnologien.

Sie erhalten einen Zuschuss für innovative Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themen:

  • technische Optimierung des Güterumschlags und der Passagierabfertigung,
  • Optimierung der Lagerhaltung,
  • informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen,
  • informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0),
  • Verbesserung der IT-Sicherheit,
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion,
  • technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung.

Sie erhalten für maximal 4 Jahre

  • bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Ihr Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens im Rahmen spezifischer Förderaufrufe bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger Innovative Hafentechnologien, dem TÜV Rheinland.

Service
Service

Wie können wir Ihnen helfen?