Förderprogramm

Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie „Innovative Hafentechnologien II (IHATEC II)“

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Forschung & Innovation (themenspezifisch), Infrastruktur, Digitalisierung, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Forschungseinrichtung, Hochschule, Unternehmen, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Ansprechpunkt:

TÜV Rheinland Consulting GmbH

Projektträger Innovative Hafentechnologien
Zentralbereich Forschungsmanagement

Am Grauen Stein

51105 Köln

Weiterführende Links:
TÜV Rheinland Forschungs- und Innovationsmanagement GmbH – Informationsseite zur Förderung "Innovative Hafentechnologien"

Kurzzusammenfassung

Kurztext

Wenn Sie sich an einem Forschungsprojekt zu innovativen Hafentechnologien beteiligen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Volltext

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) unterstützt Sie bei Vorhaben zur Entwicklung oder Anpassung innovativer Hafentechnologien.

Sie erhalten einen Zuschuss für innovative Einzel- und Verbundprojekte zu folgenden Themen:

  • technische Optimierung des Güterumschlags und der Passagierabfertigung,
  • Optimierung der Lagerhaltung,
  • informationstechnische Konzepte und Systeme zur Steuerung und Abwicklung der Waren- und Fahrgastströme im Hafen,
  • informationstechnische horizontale Integration über Wertschöpfungsnetzwerke sowie vertikale Integration und vernetzte Produktionssysteme (Industrie 4.0),
  • Verbesserung der IT-Sicherheit,
  • Automatisierungsprozesse und Mensch-Technik-Interaktion,
  • technische Innovationen zur Steigerung der Energieeffizienz im Hafen und Verringerung der Umweltbelastung.

Sie erhalten für maximal 4 Jahre

  • bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung,
  • bis zu 25 Prozent der beihilfefähigen Kosten für experimentelle Entwicklung,
  • bis zu 50 Prozent der beihilfefähigen Kosten für Durchführbarkeitsstudien.

Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß KMU-Definition der EU können unter bestimmten Voraussetzungen einen Bonus erhalten. Ihr Zuschuss wird bei der Bewilligung auf einen Höchstbetrag begrenzt. 

Ihren Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens im Rahmen spezifischer Förderaufrufe bei dem vom BMDV beauftragten Projektträger Innovative Hafentechnologien, dem TÜV Rheinland.

Zusatzinfos 

rechtliche Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft,
  • Anstalten öffentlichen Rechts,
  • Einrichtungen für Forschung und Wissensverbreitung,
  • außeruniversitäre Einrichtungen sowie
  • Ingenieurbüros.

Weitere Voraussetzungen:

  • Antragstellende benötigen zum Zeitpunkt der Auszahlung eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland.
  • Ihr Vorhaben lässt sich einer oder mehreren Kategorien der EU – industrielle Forschung, experimentelle Entwicklung oder Durchführbarkeitsstudien – zuordnen.
  • Sie berücksichtigen die Regelungen der EU.
  • Ihr Vorhaben ist mit einem technisch-wirtschaftlichen Risiko verbunden, sodass es aus wirtschaftlichen Gründen ohne die Förderung nicht umgesetzt würde.
  • Sie verfügen über die notwendige fachliche Qualifikation und ausreichende Kapazität zur Durchführung des Projekts.
  • Ihre Zusammenarbeit im Verbundprojekt regeln Sie in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.

Rechtsgrundlage

Richtlinie

Bekanntmachung der Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II
vom: 17.11.2020
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
BAnz AT 09.12.2020 B6

Weblink zur Förderbekanntmachung

Änderung der Förderrichtlinie "Innovative Hafentechnologien II"
vom: 30.11.2023
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

Weblink zur Änderungsbekanntmachung

Fünfter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der „Förderrichtlinie Innovative Hafentechnologien II“ (IHATEC II-Förderrichtlinie)
vom: 09.12.2020
Bundesministeriums für Digitales und Verkehr

Die Frist zur Einreichung von Projektskizzen endet am 06.05.2025.

Weblink zum fünften Förderaufruf

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