Förderprogramm

Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern – Laden im Mehrparteienhaus

Foerderart:
zuschuss
Foerderbereich:
energieeffizienz_erneuerbare_energien, infrastruktur, mobilitaet, wohnungsbau_modernisierung
Foerdergebiet:
_bundesweit
Foerderberechtigte:
unternehmen, privatperson, verband_vereinigung
Foerdergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

PwC PricewaterhouseCoopers GmbH

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Alsterufer 1

20354 Hamburg

Tel: +49 30 26 36 4444 (Anrufzeiten: Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr)

PricewaterhouseCoopers GmbH (externer Link)

WeiterfuehrendeLinks:
Informationsseite Förderung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümerinnen und ‑eigentümer von Mehrparteienhäusern (externer Link) Antragsportal für das Förderprogramm Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern (externer Link) FAQ Informationsmaterialien zum Förderprogramm (externer Link)

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Sie möchten als kleines Unternehmen oder als Privateigentümer Ladeplätze an Ihrem bestehenden Mehrparteienhaus aufbauen? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für den Einbau privater Ladestationen und die Vorverkabelung

FundingProgram-summary

Sie können eine Förderung für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie an Privateigentümer von Wohngebäuden. Als KMU gelten nach EU-Definition Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 50 Millionen EUR (50.000.000 EUR) oder einer Bilanzsumme von maximal 43 Millionen EUR (43.000.000 EUR).

Gefördert werden die Vorverkabelung von Stellplätzen sowie der Netzanschluss und die Installation von Ladepunkten. Auch notwendige Elektroinstallationsarbeiten und bauliche Maßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind die Kosten für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Ladeinfrastruktur.

Die Förderung erfolgt als pauschaler Zuschuss je Stellplatz. Ohne installierten Ladepunkt beträgt der Zuschuss 1.300 EUR. Wenn Sie einen Ladepunkt installieren, erhalten Sie 1.500 EUR. Für einen bidirektionalen Ladepunkt beträgt die Förderung 2.000 EUR. Sie erhalten die Auszahlung nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens.

Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt nach der Reihenfolge der eingehenden Anträge. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.

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Das Verfahren zur Förderung Ihrer privaten Ladeinfrastruktur läuft in mehreren Schritten ab.

Stufe 1: Vorbereitung und Antragstellung

  • Sie müssen zuerst einen Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten von einer Elektrofachkraft einholen.
  • Sie reichen Ihren Förderantrag online über das Portal des Projektträgers (siehe weiterführende Links) ein.
  • Bitte laden Sie alle erforderlichen Unterlagen als PDF-Datei hoch.
  • Mit den Arbeiten am Gebäude oder mit den Bestellungen dürfen Sie vor dem Erhalt des Bescheids noch nicht beginnen.

Stufe 2: Bewilligung und Umsetzung

  • Der Projektträger PricewaterhouseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (PwC) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung einen schriftlichen Bewilligungsbescheid.
  • Erst nach Erhalt des Bescheids dürfen Sie die Arbeiten beauftragen und mit dem Vorhaben beginnen.
  • Sie müssen die Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Bescheid verbindlich beauftragen.
  • Sie müssen das gesamte Vorhaben innerhalb von 24 Monaten abschließen.

Stufe 3: Verwendungsnachweis und Auszahlung

  • Nach Abschluss der Arbeiten weisen Sie die Umsetzung beim Projektträger nach.
  • Sie laden dazu Ihre Rechnungen und Zahlungsbelege im Online-Portal (siehe weiterführende Links) hoch.
  • Der Projektträger prüft Ihre Unterlagen.
  • Sie erhalten den Zuschuss nach erfolgreicher Prüfung als Einmalzahlung ausgezahlt.

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Sie können Ihren Förderantrag vom 15.04.2026 bis zum 10.11.2026 einreichen. Wir bearbeiten und bewilligen die Anträge nach der Reihenfolge ihres Eingangs. Eine Bewilligung ist nur möglich, solange ausreichende Haushaltsmittel zur Verfügung stehen. Die Förderung wird nach der Reihenfolge des Eingangs der Anträge bewilligt. Sie müssen Ihre Arbeiten innerhalb von 9 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids verbindlich beauftragen. Das Vorhaben müssen Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Erhalt des Bescheids vollständig abschließen. Ihren Verwendungsnachweis müssen Sie spätestens 3 Monate nach Ablauf des Umsetzungszeitraums einreichen.

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Für den Erhalt der Förderung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Der Stellplatz gehört zu einem bestehenden Mehrparteienhaus in Deutschland mit mindestens 3 Wohneinheiten.
  • Sie nutzen den Stellplatz im Zusammenhang mit der Wohnnutzung von Bewohnern.
  • Sie vorverkabeln mindestens 6 Stellplätze oder mindestens 20 % aller Stellplätze am Wohngebäude.
  • Sie betreiben den Ladepunkt ausschließlich mit Strom aus erneuerbaren Energien.
  • Sie reichen einen Kostenvoranschlag bereits bei der Antragstellung ein.
  • Sie halten die Zweckbindungsfrist von 3 Jahren ein.
  • Sie haben vor dem Erhalt des Bewilligungsbescheids noch keine Lieferungs- oder Leistungsverträge abgeschlossen.
  • Sie halten die De-minimis-Obergrenze von 300.000 EUR innerhalb von 3 Steuerjahren ein.

Ausschlussgründe:

  • Eine Förderung für gewerblich genutzte Stellplätze ist ausgeschlossen.
  • Gebäude mit einem Bauantrag nach dem 24.03.2021 sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Sie dürfen diese Förderung nicht mit anderen öffentlichen Mitteln für dieselben Ausgaben kombinieren.
  • Sie dürfen keine parallelen Anträge für dasselbe Objekt in anderen Förderaufrufen dieser Richtlinie stellen.
  • Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden oder Rückforderungsanordnungen nicht nachgekommen sind, sind ausgeschlossen.
  • Juristische Personen des privaten oder öffentlichen Rechts, die unmittelbar oder mittelbar allein vom Bund getragen werden, sind ausgeschlossen.

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Erforderliche Unterlagen

Bei der Antragstellung:

  • Ein aktueller Kostenvoranschlag für die geplanten Arbeiten und Elektroinstallationen.
  • Bei Vertretung: Eine schriftliche Vollmacht für die antragstellende Person.
  • Bei Unternehmen: Eine Eigenerklärung über die Einstufung als KMU sowie über erhaltene De-minimis-Beihilfen.

Bei der Verwendungsnachweisprüfung für die Auszahlung:

  • Die vollständigen Rechnungen über die Durchführung der Arbeiten.
  • Die dazugehörigen Zahlungsbelege oder Kontoauszüge als Nachweis der Bezahlung.

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Bekanntmachung der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern
vom: 16.03.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 24.03.2026 B1

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur in und an bestehenden Mehrparteienhäusern ausschließlich für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) und Privateigentümer vom 25.03.2026 gemäß der Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur in und an Mehrparteienhäusern des Bundesministeriums für Verkehr (BMV) vom 16.03.2026
vom: 25.03.2026
Bundesministerium für Verkehr

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

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