Kurztext
Sie besitzen oder verwalten große Wohnbestände und möchten Stellplätze für Elektroautos ausrüsten? Das Bundesministerium unterstützt Sie mit einem Zuschuss für die Vorverkabelung und Ladestationen am bestehenden Mehrparteienhaus.
Volltext
Sie können einen Zuschuss für den Aufbau privater Ladeinfrastruktur an bestehenden Mehrparteienhäusern in Deutschland erhalten. Das Angebot richtet sich an Wohnungsunternehmen, Genossenschaften und andere Eigentümer großer Wohnungsbestände im Rahmen eines wettbewerblichen Verfahrens.
Gefördert wird die Anschaffung und Errichtung von nicht öffentlich zugänglichen Ladeinrichtungen. Diese müssen einen Typ 2- oder CCS-Anschluss besitzen. Die maximale Ladeleistung beträgt 22 kW. Auch der Netzanschluss sowie notwendige Elektroinstallationen und Baumaßnahmen am Gebäude sind förderfähig. Nicht förderfähig sind Ausgaben für die Planung, die Genehmigung und den Betrieb der Anlagen.
Die Förderung erfolgt als Zuschuss für bis zu 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben. Der Zuschuss ist je Stellplatz auf einen Höchstbetrag begrenzt. Ohne installierten Ladepunkt erhalten Sie eine Pauschale von 1.300 EUR je Stellplatz. Mit einem installierten Ladepunkt beträgt der Höchstbetrag 1.500 EUR. Wenn der Ladepunkt technisch bidirektional laden kann, beträgt der Höchstbetrag 2.000 EUR. Pro Unternehmen können Sie insgesamt eine Förderung von maximal 30 Millionen EUR (30.000.000 EUR) erhalten. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der erfolgreichen Umsetzung Ihres Vorhabens. Bei großen Projekten können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Teilbetrag von bis zu 90 % vorab abrufen.
Die Vergabe der Zuschüsse erfolgt im Rahmen eines wettbewerblichen Auswahlverfahrens. Eine Bewilligung ist zudem nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Handeln Sie daher schnell und planen Sie Ihr Vorhaben frühzeitig.