Förderprogramm

Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge

Förderart:
Zuschuss
Förderbereich:
Energieeffizienz & Erneuerbare Energien, Infrastruktur, Mobilität
Fördergebiet:
bundesweit
Förderberechtigte:
Unternehmen, Verband/Vereinigung, Öffentliche Einrichtung
Fördergeber:

Bundesministerium für Verkehr (BMV)

Ansprechpunkt:

Projektträger Jülich (PtJ)

PtJ-Geschäftsstelle Berlin
Postfach 61 02 47

Weiterführende Links:
Allgemeine Informationen zur Förderung der Ladeinfrastruktur für e-Lkw (externer Link) Informationen zum Aufruf B der Förderung von Ladeinfrastruktur für e-Lkw (externer Link)

Rechtsgrundlage

Bekanntmachung der Richtlinie zur Förderung von öffentlich und nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge im Güterverkehr (Förderrichtlinie Ladeinfrastruktur für e-Lkw)
vom: 27.04.2026
Bundesministerium für Verkehr
BAnz AT 15.05.2026 B2

Weblink zur Förderrichtlinie

Aufruf B:
Aufruf zur Antragseinreichung zur Förderung von nicht-öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge (05/2026) – Einreichung ab 26.05.2026
Bundesministerium für Verkehr

Für diesen Aufruf ist die Frist zur Antragseinreichung der 07.07.2026, 23:59 Uhr.
Zudem sind auch im nächsten Jahr weitere Förderaufrufe für den Aufbau von Ladeinfrastruktur für e-Lkw geplant.

Weblink zum Förderaufruf (PDF, nicht barrierefrei)

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